Jobcenter will Kontoauszüge von unbekanntem Bankkonto

  • Hallo,

    ich bin seit einem Arbeitsunfall nicht mehr in der lage meinen Beruf auszuüben und seit etwa einem jahr jetzt auch arbeitslosengeld 2 empfänger. Letzten Freitag habe ich einen Brief erhalten mit dem Thema "Ergebnis des Kontenabrufverfahrens". Das Jobcenter beantragte beim Bundeszentralamt für Steuern die herausgabe meiner Kontenstammdaten und bekam diese. Dabei stellte sich heraus das auf meinen namen ein Konto bei der Frankfurter Sparkasse geführt wird. Und jetzt verlangt das Jobcenter von mir für dieses Konto Kontoauszüge vorzulegen und das bitte innerhalb von 7 tagen.

    Ich bin recht pinibel was unterlagen angeht und ich habe mir all meine bank unterlagen der letzten drei jahrzente angesehen und bin mir sicher noch nie etwas mit diesem bankinstitut zutun gehabt zu haben. Ich komme aus dem raum von Berlin und hatte noch nie einen grund nach Frankfurt zu gehen und war so auch noch nie dort, warum sollte ich dort also ein Konto eröffnen.

    Jetzt habe ich mal angerufen bei der Frankfurter Sparkasse und geschildert das laut BZSt ein konto auf meinen namen dort geführt wird und das ich für das Jobcenter einen Kontoauszug benötige. Man sagte mir das ich einen Kontoauszug nur per Online banking oder in der Filiale bekäme, zusenden ginge nicht. Ich habe noch gefragt ob es das Konto unter der IBAN den wirklich gibt, aber weil der Herr am Telefon mich am Telefon nicht glaubwürdig identifizieren könne, könne er mir keine Auskunft geben.

    Jetzt frage ich mich was ich machen soll. Das jobcenter möchte einen Kontoauszug von einem mir unbekanntem Konto haben. Zugriff auf irgendein Online Banking bei dieser Bank habe ich nicht und mal eben dahin fahren geht nicht. Ich kann mir das nicht leisten. Zumal ich ja nicht mal weiß ob es das Konto wirklich gibt.

    Habt ihr eine idee was ich tun könnte?

  • Neben dem von Tamar genannten kannst Du zusätzlich dem Jobcenter eine Mitteilung machen, dass Dir das Konto unbekannt ist, warum Du auf die Schnelle nicht an die Unterlagen herankommst und dem Jobcenter eine Vollmacht anbieten, um die Kontounterlagen selbst anzufordern.

    Falls Du sie dann wirklich nicht bekommst, kann man Dir zumindest später nicht vorwerfen, Du hättest versucht, etwas zu verbergen.

  • um die Kontounterlagen selbst anzufordern.

    Das würde ich als JC in der jetzigen Situation erstmal ablehnen, da ich für ein Auskunftsverlangen nach § 60 Abs. 2 SGB II die Kosten in Anwendung des JVEG zu tragen habe. Und die Sparkasse stellt das in Rechnung, das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. In erster Linie würde ich hier die Mitwirkung einfordern.

  • Das würde ich als JC in der jetzigen Situation erstmal ablehnen, da ich für ein Auskunftsverlangen nach § 60 Abs. 2 SGB II die Kosten in Anwendung des JVEG zu tragen habe.

    Daher meine Anregung, es zusätzlich anzubieten. Das Angebot nimmt den späteren Vorwurf vom Tisch, dass man etwas verbergen habe wolle; sollte es zu einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren oder einer Entziehung/Versagung bzw. Ablehnung bei Weiterbewilligung kommen, ist da frühzeitige Angebot einer Vollmacht/Schweigepflichtsentbindung im Regelfall ein Vorteil.

    Unterm Strich rate ich wenn man nichts zu verbergen hat allerdings v.a. deshalb dazu, da es völlig unabhängig von allem anderen Redlichkeit signalisiert. Es reduziert das Risiko, dass es zu einer Strafanzeige kommt und falls doch, macht es glaubhaft, dass man selbst vom Konto nichts wusste bzw. sich nicht erinnerte.

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