ALG II Weiterbewilligung - Einreichen von Dokumenten und Fragen

  • Guten Morgen,

    Nach tagelangen telefonieren mit diversen Leistungsstellen bezüglich meines WBA hatte ich heute einen Termin bezüglich Mittelosigkeit in meinem JC.(mir wurde aber gesagt das ich vorher mit meinem Arbeitsvermittler reden muss)

    Telefonisch wurde mir ein Termin um 8.15 gegeben, als ich dort pünktlich stand bekam ich einen Brief in die Hand mit einem neuen Termin meines Arbeitsvermittlers am 2.2.22 , mir wurde direkt von einer Mitarbeiterin gedroht das mir die Leistungen komplett gestrichen werden, wenn ich dort nicht erscheine!

    Dann wurden meine Kontoauszüge entgegen genommen und gemeckert das es keine richtigen Kontoauszüge sind. Dabei wurde mein Personalausweis für 2.5 h einbehalten mit der Begründung den gibt es wieder wenn wir fertig sind.

    Während ich wartete, wurde mir mitgeteilt, das ich noch einen weiteren Monat jetzt zu bringen habe an Auszügen von denen vorher nie die Rede war.

    Das ganze passierte in einem Ton und einer Art und Weise wie es Menschen unwürdiger nicht hätte sein können.


    Meine Frage ist nun, würdet ihr Beschwerde einreichen oder das alles so hinnehmen und akzeptieren?!


    mit freundlichen Grüßen

  • Was genau beanstandest du und was denkst du, was du mit einer Beschwerde erreichst? Einen "Ton" wirst du nicht beweisen können. Und wenn Kontoauszüge verlangt werden und du z. B. nur Umsatzanzeigen einreichst, sind das eben keine Kontoauszüge.

  • ich will erreichen, das die Angestellten ihr Verhalten überdenken und nicht mit jedem

    Kunden so umgehen, von Leuten in dem Beruf und verbeamtet , da kann man ruhig

    ein menschliches Verhalten erwarten. Außerdem ist das einbehalten des Personalausweises

    unzulässig.

    Bitte keinen Beitrag in ein Zitat schreiben

    Kein Vollzitat bitte, gelöscht.

  • Das wirst du mit einfachen Behauptungen sicher nicht erreichen. Den Personalausweis hast du zurück erhalten. Ich wüsste auch nicht, was an der nicht sofortigen Rückgabe unzulässig sein soll. Auf welche Rechtsnorm möchtest du dich dazu berufen?

  • Hallo!

    Wie Tamar schon schrieb, ein "Ton" ist nicht zu beweisen und mit nicht

    nachweisbaren Vorwürfen kommt man nicht weiter.

    Außerdem ist das einbehalten des Personalausweises

    unzulässig.

    Der Personalausweis wurde für die Bearbeitung einbehalten und wieder

    ausgehändigt. Ein völlig korrektes Vorgehen und nicht zu beanstanden.

    Dann wurden meine Kontoauszüge entgegen genommen und gemeckert das es keine richtigen Kontoauszüge sind.

    Hier auch erneut Tamar und die Information wird benötigt:

    Und wenn Kontoauszüge verlangt werden und du z. B. nur Umsatzanzeigen

    einreichst, sind das eben keine Kontoauszüge.

    Präzise Antwort bitte, was wurde eingereicht? Umsatzanzeigen, oder Kontoauszüge?

    das ich noch einen weiteren Monat jetzt zu bringen habe an Auszügen

    von denen vorher nie die Rede war.

    Da hier nicht klar ist, ob Umsatzanzeigen, oder Kontoauszüge eingereicht

    wurden, weitere Nachfrage. Für welchen Zeitraum wurden Nachweise?

    eingereicht, drei oder sechs Monate? Bitte präzise Antwort!

    Ansonsten ist diese Information eventuell hilfreich, Merkblatt Arbeitslosengeld II

    da der Umgang mit dem Jobcenter, entschuldige bitte, schon in der Vergangenheit

    nicht ganz unproblematisch war.

    Gruß

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