ALG II Antrag und lebe noch zu Hause

  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage, oder mehrere Fragen. Ich bin im Dezember 25 geworden und lebe noch bei meinen Eltern. Die sind nun, verständlicher Weise, nicht mehr bereit, mit mein Leben zu finanzieren. Bisher haben sie vom Kindergeld meine Krankenversicherung bezahlt. Dieses ist ja ab Januar eingestellt. Jetzt zu meinen Fragen:

    Kann ich Hartz 4 beantragen, ohne dass von meinen Eltern das Einkommen angerechnet wird? Muss das Amt meine Krankenversicherung übernehmen? Besteht die Möglichkeit, dass ich in dieser Konstellation Leistungen vom Amt bekomme? Oder muss ich nun zwingend ausziehen und Leistungen und KV zu bekommen.


    kurze Info noch: ich bin nach meinem Schulabschluss nie arbeiten gewesen, da ich an starken Depressionen erkrankt bin und somit hatte ich bisher keine Ansprüche an Arbeitslosengeld, oder sonstigen.

    Danke für die Zeit nehmen und ich hoffe, ihr könnt mir Tipps geben, was ich nun machen kann.

  • Du kannst ALG 2 beantragen. Ob das Jobcenter von der sogenannten Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) ausgeht, kann man nicht vorhersagen. Das erfährst du nur, wenn du einen Antrag stellst. Solltest du jedoch tatsächlich dauerhaft krank sein, bestünde durchaus ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, da die Erwerbsobliegenheit nach BGB nicht greift, denn du kannst ja nicht arbeiten.

  • Nach BGB sind aber nunmal Verwandte 1. Grades ein Leben lang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings ist diese Pflicht nicht durchsetzbar, wenn derjenige, der Unterhalt will, arbeiten könnte (Erwerbsobliegenheit). Kann er das aber nicht, besteht nunmal besagte Unterhaltspflicht.

  • Bisher steht ja nicht fest, dass ich nicht arbeiten kann. Bisher waren meine Eltern so nett und haben versucht, mich wo es nur geht zu unterstützen. Bin zwar in Behandlung mit Depressionen, und zur Zeit sogar in einer Maßnahme vom Arbeitsamt zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Von daher, werde ich jetzt mal, nach der Maßnahme in 5 Wochen, einen Antrag stellen und mal schauen, was dabei herauskommt. Ansonsten bleibt mir wohl nur ein Auszug, und somit steht mir dann ja auf jeden Fall Hartz 4 zu.

  • Und wieso kam das mit der Maßnahme etc. nicht gleich am Anfang? Wenn man schreibt, dass man 25 ist und seit der Schule wegen Depressionen nichts gemacht hat, mithin seit mindestens über 6 Jahren: woher soll da jemand erahnen, dass du gerade irgendeine Maßnahme machst?

    Was ist das genau für eine Maßnahme? Von der Berufsberatung? Rehabteilung? Normale Arbeitsvermittlung? Welche Dauer hat sie? Gab es davor Untersuchungen beim Ärztlichen oder Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit?

  • Eine Maßnahme von der Arbeitsagentur über 6 Wochen, vermittelt von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Aber sorry, wenn ich mich unglücklich und nicht vollständig ausgedrückt habe. Wir sind alles Menschen und können auch mal was vergessen, vor allem wenn man nicht weiß, was alles wichtig ist. Ich habe in meinem Leben noch nie Hartz 4 bekommen, ebenso auch meine Eltern nicht. Da kann man ja nicht alles wissen😊

  • Ja, es ist eine Maßnahme um festzustellen, ob ich arbeitsfähig bin und was ich in Zukunft für eine Arbeit machen kann. Bei meiner Maßnahme sind auch Leute, die in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können und wo geschaut wird, inwieweit und wie sie zukünftig eingesetzt werden können. Meine Berufsberaterin habe ich, dank Corona, noch nie persönlich gesehen und die eigentliche Arbeitsvermittlerin war nicht wirklich motiviert mir weiter zu helfen. Ich bekam von ihr ständig Arbeitsangebote, die absolut nicht zu meinem Lebenslauf passen (z.B.ich sollte mich als Marktleiter in mehreren Einzelhandelsgeschäften bewerben, ohne Ausbildung und Erfahrungen). Soviel zu meiner Arbeitsvermittlerin. Erst die jetztige Berufsberaterin hilft mir bei der Eignungsfindung ( mit dieser Maßnahme).

  • Du hast keine Ausbildung (?), warst direkt nach Deinem Schulabschluss bis ins Alter von 25 Jahren depressionsbedingt arbeitslos und nicht arbeitssuchend und bist von der Agentur für Arbeit direkt zu einer mehrmonatigen Maßnahme geschickt worden, ohne vorher vom ärztlichen Dienst einschließlich psychologischem Dienst begutachtet worden zu sein?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!