AlG II Regelbedarf - Aufteilung und gesunde Ernährung

  • Hallo,

    ich wollte eben jemandem erklären, dass Hartz 4 nicht ausreicht um sich gesund zu ernähren, und habe Zahlen dazu gesucht.

    Nun habe ich aber den ganzen Morgen gesucht und nirgends Angaben gefunden die das tatsächlich belegen, nur nichtssagende Prozentangaben ohne Bezug.

    Hat evtl. jemand tatsächlich konkrete Zahlen zu dem Thema? Denn wenn ich es erzähle und es aber nicht beweisen kann mache ich mich lächerlich. Danke!

  • Was für Zahlen? Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes reicht ALG2 sehr wohl für eine gesunde Vollkost aus.

    Der notwendige Bedarf für Ernährung ist als ein Teil dieses Regelbedarfs typisierend zuerkannt worden, wobei von der Deckung der laufenden Kosten eines typischen Leistungsberechtigten im Rahmen eines soziokulturellen Existenzminimums für eine ausreichende ausgewogene Ernährung im Sinne einer ausreichenden Zufuhr von Proteinen, Fetten, Kohlehydraten, Mineralstoffen und Vitaminen ausgegangen wurde (vgl Saitzek in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 20 RdNr 44; Busse in MEDSACH 2009, 142, 142; Adolph in Adolph/Linhart, SGB II/SGB XII, Stand 8/2013, § 21 RdNr 56). Damit gilt im Ergebnis eine Vollkosternährung als vom Regelbedarf gedeckt, weil es sich hierbei um eine ausgewogene Ernährungsweise handelt, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt (vgl Mehrbedarfsempfehlungen 2008, S 19, auf die das BVerfG in seinem Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 RdNr 152 verweist; BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 AS 100/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr 12 RdNr 25, 26; Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Stand 2014, § 21 SGB II RdNr 34; von Boetticher/Münder in LPK-SGB II, 5. Aufl 2013, § 21 RdNr 24).

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