Neuer Antrag nach zwei Monaten ohne ALG II - Höhere Kosten der Unterkunft abgelehnt

  • Hallo zusammen,

    ich habe schon das Forum durchsucht konnte aber leider nicht finden was mir weiterhelfen würde.

    Deshalb mal hier mein Anliegen.....

    Ich habe bis zum 31.08 diesen Jahres Leistungen bezogen. Mein Ziel das mir das Jobcenter bei der verwirklichung einer Selbstständigkeit unterstützt ist leider nicht erfolgt (Das ist aber ein andeeres Thema).

    Ich wollte mich dann aber ohne die finazielle Hilfe vom Jobcenter Selbstständig machen und habe die Leistungen zum 31.08 auslaufen lassen.

    Im August diesen Jahres bot es sich für mich an in dem Haus in der wir (meine Frau,2 Kinder und ich) eine Wohnung hatten, das Haus als ganzes zu mieten.

    Vorher hatten wir ein Untermietvertrag der verhältnismäßig günstig war.

    Das waren 50qm mehr Wohnfläche plus Abstellmöglichkeiten und Garage. Die brauchte ich auch auch für den Beruf eines Handwerkerservices.

    Ich lieh mir Geld von Verwandten, kaufte mir Werkzeug und einen Transporter. Schrieb erste Angebote und bekam auch Aufträge.

    Dann wurde ich mitte September krank. War mehrmals im Krankenhaus und bin immer noch in ärtzlicher Behandlung. Ich hoffe das ich in 2-3 Monaten alles überstanden habe und ich wieder arbeiten kann.

    Da ich irgendwie meine laufenden Kosten bezahlen muss, geschweige denn Geld brauche um meine Familie zu ernähren entschied ich mich dazu erneut einen Antrag beim Jobcenter zu stellen.

    Ich habe am 17.11.21 einen Erstantrag gestellt. 5 Tage später kam ein Brief vom Jobcenter das ich nur einen WBA ausfüllen brauch. Tat ich auch mit dem vermerk wie oben beschrieben.

    Heute kam dann der Bewilligungsbescheid, der etwas höher war als ich noch Leistungen bezogen hatte, aber nicht meine neue Mietkosten berücksichtigte.

    Von den 1500€ die mir jetzt monatlich genehmigt wurden kann ich gerade einmal die Miete für das Haus und bezahlen (1450€ Warm mit Strom).

    Darf das Jobcenter jetzt darauf bestehen nur einen WBA zu akzeptieren, mit den Kosten die ich bei Antragsstellung vor über einem Jahr angegeben habe oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

    Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

  • Das hat nichts mit WBA zu tun. Wenn die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nicht anerkannt werden, weil du den Mietvertrag während des ALG2 Bezuges ohne Zustimmung geändert hast, musst du in Widerspruch gehen.

  • Da ein guter Teil des Gebäudes zum Zweck der Selbständigkeit gemietet wurde, fallen die diesbezüglichen Kosten nicht unter die Kosten der Unterkunft.

    Sie sind deshalb auch nicht über Leistungen für die Kosten der Unterkunft zu bestreiten sondern aus den Einnahmen der Selbständigkeit. Falls solche nicht existieren, entstehen Deckungslücken.

    Es gib einzelne Jobcenter, die diese Trennung nicht vornehmen und die kompletten Kosten einer gemischt genutzten Wohnung als KdU berücksichtigten. Das sind dann aber kommunale Besonderheiten auf die kein Rechtsanspruch besteht.

  • Da ein guter Teil des Gebäudes zum Zweck der Selbständigkeit gemietet wurde, fallen die diesbezüglichen Kosten nicht unter die Kosten der Unterkunft.

    Jepp, das kommt noch dazu... Aber letztendlich steht es dem TE frei, Rechtsmittel zu erheben und die Anwendbarkeit des § 67 SGB II nach x Monaten echter Überwindung der Hilfebedürftigkeit prüfen zu lassen. Ggf. wird er nicht vollumfänglich obsiegen, aber, soweit die zusätzlichen 50 qm ausschließlich Wohnzwecken (so verstehe ich den Sachverhalt) dienen, sehe ich da gute Chancen.

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