Kontrolle vom Amt - weil Freundin vom Sohn Leistungen bezieht

  • Hallo alle zusammen,

    meine pflegebedürftige Mutter (Mieterin) wohnt mit Enkel in einer Wohnung. Enkel ist dort gemeldet, aber Wohnunggesellschaft nimmt ihn nicht auf in den Mietvertrag. Auch durfte seine Freundin nicht mit einziehen. Die beiden warten seit 3 Jahren auf eine Wohnung. Seine Freundin ist jetzt bei ihren Eltern, hat da auch ein Zimmer, verbringt aber viel Zeit in der Wohnung meiner Mutter, weil sie auch ein Kind zusammen haben. Mein Sohn zahlt Unterhalt für das Kind.

    Am Donnerstag kam ein Mann vom Sozialamt um zu kontrollieren, ob die Freundin bei meiner Mutter wohnt. Da mein Sohn den Tag nicht arbeiten war, war ich leider noch nicht vor Ort, meine Mutter schlief noch. Er hat den Mann in den Flur gelassen, als er aber ins Zimmer meiner Mutter wollte, hat er ihm das untersagt.

    Mich macht das total wütend, weil die Wohnung meiner Mutter gehört und mein Sohn arbeitet, also keiner Bezüge vom Amt bekommt. Als er vor 3 Jahren kurzzeitig arbeitslos war, bekam er gar kein Geld vom Amt, weil meine Mutter für ihn aufkommen musste, weil er bei ihr wohnt - was er ja nicht freiwillig tut.

    Er bekommt keine Wohnung, die zwei können trotz Kind nicht zusammenziehen und jetzt werden wir auch noch kontrolliert, obwohl wir gar nichts mit dem Amt zu tun haben. Dürfen die das überhaupt?

    Letztes Jahr hat dieselbe Sachbearbeiterin ihn angezeigt, wegen Betrug, weil er angeblich schwarz arbeiten würde. Zum Glück konnte er beim Zoll aber alle Lohnzettel vorlegen - und am besten war, dass die Sachbearbeiterin sein Einkommen angerechnet hatte. :hmm

    Ich empfinde das als reine Schikane. Leider verdient er zuviel für Anwaltshilfe, aber zuwenig um sich wirklich einen Anwalt zu nehmen. Was können wir tun?

    Für sachliche Hinweise wäre ich dankbar.

  • Dürfen die das überhaupt?

    Gegenfrage: Wenn jemand an deiner Tür klingelt und du ihn rein lässt, ist das verboten?

    Ich empfinde das als reine Schikane. Leider verdient er zuviel für Anwaltshilfe, aber zuwenig um sich wirklich einen Anwalt zu nehmen. Was können wir tun?

    Weswegen tun? Ich verstehe die ganze Konstellation sowieso nicht. Deine Mutter darf sehr wohl Verwandte bei sich aufnehmen, dafür braucht sie keine Zustimmung des, Vermieters. Das Baby ist ihr Urenkel und damit verwandt. Damit ist auch die Mutter des Babys in dieser rechtlichen Zone. Solange also die Wohnung mit 3 Erwachsenen und einem Baby nicht überbelegt ist, kann die junge Familie auch offiziell gemeinsam dort wohnen.

    Und nicht, wie wohl das Jobcenter vermutet, inoffiziell, so dass es den Lebensunterhalt von Mutter und Baby zahlen muss zuzüglich Mehrbedarf für Alleinerziehung, obwohl das gar nicht stimmt. Nennt man dann übrigens Betrug. Und Betrug sollte man mit Kontrollen vorbeugen oder aufdecken, meinst du nicht auch?

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Da der Vermieter nicht zugestimmt hat, wohnt die Freundin immer noch bei sich zu Hause und meine Mutter weiterhin in Ihrer Wohnung. Ich habe mich da wohl nicht gut ausgedrückt. Ich denke immer noch, dass wenn sie kontrollieren, sollen sie mal bei seiner Freundin kontrollieren und nicht bei meiner Mutter, weil wir mit dem Amt nichts zu tun haben (wollen).

    Die beiden hätten übrigens längst eine eigene Wohnung, aber die Dame vom Amt hat irgendeinen Zettel nicht ausgefüllt. Was und wieviel die Freundin vom Amt bekommt., weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht. Ich weiß, dass mein Sohn Unterhalt für die Kinder bezahlt und sie keine Miete zahlen. Und für sie muss er keinen Unterhalt zahlen, Das mit der Verwandschaft ist interessant, aber lt Vermieter stimmt das nicht. Meine jüngere Tochter konnte jedenfalls auch nicht mit einziehen und die Verwandschaft wäre ja noch näher.

    Sehr lustig, dass mit dem Betrug, zumal wir ja alles versuchen, dass sie zusammen können und sie jetzt seit 5 Jahren auf eine Wohnung warten. Sie wurden sogar für eine vorgeschlagen, aber die Dame vom Amt, hätte irgendwas unterschreiben müssen, falls das Gehalt nicht reicht, dass das Amt Wohngeld bezahlt. Das hat sie aber nicht getan.

    Aber mir geht es nicht darum, was die Freundin mit dem Amt für Probleme hat, sondern die Unverschämtheit, dass die jetzt bei meiner Mutter vorbeischauen und ob das rechtens ist oder ob man das mal irgendwo melden kann.

  • Die Frage wurde dir beantwortet. Jeder Mensch kann vei jedem vorbeischauen. Ob man aber jeden in die Wohnung lässt, ist, soweit kein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, eigene Entscheidung. Dein Sohn hat den Zugang erlaubt, also ist alles rechtens.

    Auf eine Wohnung muss man nicht warten, die wird auch nicht zugewiesen, die mietet man einfach an. Im Übrigen ist deinem Eingangsbeitrag klar zu entnehmen, dass sie sich überwiegend bei deinem Sohn aufhält.

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