ALG II - Bedarfsgemeinschaft und Auskunftspflicht

  • Hallo erstmal

    Also mein derzeitiger Fall ist etwas komplizierter und Ich würde gerne wissen in wie weit das Jobcenter Auskunft einfordern darf.

    Zur Erklärung erstmal,ich bewohne eine Wohnung in einem 2 Familienhaus.

    Meine derzeitige Vermieterin ist eine langjährige Freundin,wir haben keine Bedarfsgemeinschaft und sind auch nicht in einer Beziehung zueinander welche über die langjährige Freundschaft hinaus geht.

    Bis vor kurzem war ich noch in Arbeit und mir steht auch Arbeitslosengeld 1 zu,dieses reicht aber nicht aus,so das ich eine Aufstockung beantragt habe beim Jobcenter.

    Im Zuge dessen habe ich dem Jobcenter nun einige geforderte Unterlagen übersandt.

    Mietvertrag,Kontoauszüge,letzte Lohnabrechnungen etc,also das was üblicherweise ja gefordert wird von Amtsseiten.

    Aufgrund der vorliegenden Bauweise des Hauses in dem Ich meine Wohnung habe ist kein eigenständiger Zähler für Gas Wasser und Strom vorhanden,sprich es ist so ausgelegt wie ein Einfamilienhaus.

    Ich habe mit meiner Vermieterin einen Pauschalmietvertrag der auf mehrere Jahre festgelegt ist,darin sind Grundmiete incl Nebenkosten und Heizung festgelegt,sowie einige gesonderte Nutzungsrechte im und am Haus wie zb Gartenmitbenutzung etc.

    Darüber hinaus haben wir uns auf eine Pauschale geeinigt für Strom und Internet im Haus,welches Ich über Sie mitnutze.

    Ich habe ihr bisher einen Gesamtpauschalbetrag monatlich überwiesen,welcher die Kosten abdeckt.

    Allerdings scheint das Jobcenter dies nicht so ganz nachvollziehen zu können,wie die Zusammenhänge sich darstellen.

    Ich habe diese Zahlungen bisher nicht gesondert ausgewiesen im Verwendungszweck.

    Das Jobcenter verlangt nun eine Erklärung meinerseits und auch von Seiten der Vermieterin wie sich diese Beträge zusammensetzen.

    Ich habe dem Jobcenter Mitarbeiter daraufhin eine schriftliche Erklärung geschickt,wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen,allerdings hält er das nicht für ausreichend und fordert eine Erklärung dazu von meiner Vermieterin.

    Diese hat das dann nach Rücksprache auch gemacht und ihm geschickt.

    Da ich auch privat mit meiner Vermieterin befreundet bin,habe ich ab und an auch schon mal rein private Dinge mit ihr unternommen bzw zb auch mal Online für Sie was bestellt wo Sie selber keine Ahnung von hat.

    Teilweise bin ich dann dort finanziell in Vorleistung getreten da Beträge per Bankeinzug erfolgten.

    Diese Beträge hat mir meine Vermieterin dann zurück überwiesen.

    Nun mein Sachbearbeiter hat ja meine Kontoauszüge vorliegen und fordert jetzt expliziet Erklärungen zum Sachverhalt warum Ich Beträge von meiner Vermieterin bekommen habe.

    Nun diese Vorgänge sind aber rein privater Natur und stehen nicht in Zusammenhang mit der geschäftlichen Verbindung sprich Mieter Vermieter ,und liegen auch Monate vor Antragstellung bzw vor der Bedürftigkeit.

    Desweiteren hat mein Sachbearbeiter eine Kontenüberprüfung beim Finanzamt machen lassen um angeblich zu prüfen ob Ich eine Verfügungsberechtigung habe zum Konto meiner Vermieterin bzw umgekehrt auch.

    Diese besteht natürlich nicht,da wir ja in keinem wie ich mal denke das der Sachbearbeiter das wohl mutmasst eheähnlichen Verhältniss leben oder in einer anderweitig als Lebenspartnerschaft angesehenen Beziehung stehen.

    Da wir aber wie bereits erwähnt eine langjährige Freundschaft unterhalten,welche auch schon bestand bevor ich diese Wohnung bezogen habe ist das Verhältniss natürlich etwas anders als es vielleicht überlicherweise zwischen Mieter und Vermieter besteht.

    Nichts desto trotz bleibt es im Ursprung ein Mieter Vermieter Verhältniss auf geschäftlicher Basis und es ist keine Bg oder eine Wg oder wie man es dann ansonsten noch darlegen oder vermuten könnte.

    Allerdings habe ich mal für meine Vermieterin eine Bürgschaft gemacht aus die Gründe sind ja egal und ja Ich weiss sowas sollte man grundsätzlich nicht machen,Freundschaft oder Verwandschaft oder was auch immer hin oder her.

    Egal ich hatte gute Gründe ihr da zu helfen.

    Jetzt aber zu meinem eigentlichen Anliegen.....Mein Sachbearbeiter fordert jetzt das Ich diesen Sachverhalt aufkläre sowohl von mir als auch von Seiten der Vermieterin.

    Also ehrlich gesagt finde Ich das das jetzt aber mal deutlich zu weit geht,das Geld ist ihr zu 100% zugeflossen und Sie trägt auch die Abtragung dazu,ausser der Bürgschaft habe Ich da keinerlei Nutzniessen von.

    Allerdings verlangt das Jobcenter jetzt das Sie die Kreditunterlagen vorlegt incl Kontoauszügen und Verlauf des Kredites.

    Das möchte Sie aber nicht,da Sie der Auffassung ist das es das Jobcenter nichts angeht was Sie an Krediten hat schliesslich erhält Sie ja auch keine Leistungen von dort.

    Darf das Jobcenter das jetzt tatsächlich fordern bzw mir sogar Gelder verweigern wenn Sie das nicht einreicht,weil Ich kann ja verstehen das Ihr das zu weit in ihre Privatsphäre geht.

    Lg

  • Eure Beziehung geht über das Normalmaß Vermieter - Mieter hinaus. Ob da bereits von einer BG auszugehen ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Ggf. solltest du eine Arbeitslosenberatung vor Ort oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn man deinen Antrag z. B. ablehnt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!