Eingliederungszuschuss - Richtige Begründung erhöhter Einarbeitungsaufwand

  • Hallo!

    Eigentlich dachte ich, dass ich den Sprung Weg vom ALG geschafft haben könnte, aber das JC macht es mir richtig schwer.

    Da (möglicher Wiese) durch meine sehr lange Selbständigkeit viele pot. Arbeitgeber mich nicht auserwählt haben (habe das auch schon mal als direktes Feeback gehört, aber Feedback gibt es ja auch rechtlichen Gründen kaum), bin ich selbst aktiv geworden und habe in der Startup-Szene mit verschiedenen Leuten gesprochen und eine möglichkeit gefunden
    Interese zu wecken. Konkret soll ich als Geschäftsführer einer kleinen Kapitalgesellschaft tätig werden, was finanziell nur tragfähig wäre mit einer entsprechenden Anschub-Finanzierung

    durch das JC. Ich habe slebst keinerlei Erfahrung mit Kapitalgesellschaften, war zuletzt vor 5 Jahren selbständig und brauche etwas mehr Zeit mich da rein zu arbeiten.
    Aber ich bin motiviert und lernfähig. Das Thema Lohnabrechnugn, KK etc. hatte ich als kleiner Einzelgewerbetreibender vorher auch nicht.

    Es wurde vom Gesellschafter der Firma ein Antrag auf Eingliederungszuschuss gestellt und nachdem das schon am Kippen war, weil sie vom JC genervt waren, habe ichd ann mal selbst angerufen,

    um zu klären, wo das Problem liegt.

    Punkte, die fürs JC nicht passen:

    - wurde direkt bei Grüdnung als GF bestellt (ohne Arbeitsvertrag), da ja ein nicht existierende Firma ja kaum den Antrag auf den Eingliederungszuschuss stellen kann

    - Begründung erhöhter Einarbeitungsaufwand ist nicht ausreichend. (Wie man es richtig amcht wurde aber nicht verraten, Anleitungen dazu habe ich auch keien gefunden)

    - 12M sind viel zu lang , 3M wurden als gangbarer Weg gesehen.

    - gehalt scheint zu wenig zu sein, liegt etwas über mindestlohn (100h mtl.), mir iost vor allem wichtig, dass es stabil funktioneirt. Als GF bin ich ja dafür verantwortlich, dass das Geld für mein gehalt auch eingenommen wird. Und lieber erstmal 2-3 Jahre wenig verdienen, aber entscheidungsgewalt zu haben, als viel verdienst und zuviel Druck zu haben. Hatte bei einem "Notjob" schon mal einen Zusammenbrauch, wo ich fast bei drauf gegangen bin und bin daher da ein gebranntes kind. Lieber wenig verdienen und Spaß bei der Arbeit, als unter dem Erfolgsdruck zusammen zu brechen.

    Kann mir da wer helfen? Bin echt ratlos. Hatte schon beim ALV angerufen, aber die wussten auch nicht weiter.

  • Das Einstiegsgeld ist nicht dazu da, Lohn zu subventionieren. Es muss schon ein Lohn sein, der sich am Normallohn für Geschäftsführer orientiert. Und nicht am Mindestlohn. So wird das nichts.

  • Es geht aber nicht um das Einstiegsgeld, sodnern um den Eingliederungszuschuss d.h. der Lohn wird für die verlängerte Einarbeitungsphase ggü sehr gut qualifizierten Bewerbern subventioniert.

    Welcher STundenlohn ist denn für ein Ministartup-GF angemessen, um förderfähig zu sein. Je höher dieser ist, desto mehr Fördergeld muss ja gezahlt werden.

  • Es gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Es ist eine Ermessensentscheidung, die Gründe für eine Ablehnung sind also nicht abschließend. Es besteht auch nur Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, mehr nicht. Mehr ist auch gerichtlich nicht überprüfbar. Daher kann es auf deine Frage, die ja darauf abzielt, wann es garantiert den EGZ gibt, keine Antwort geben. Weil es keine Garantie gibt. Dem Arbeitgeber steht bei Ablehnung der Rechtsweg offen.

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