Zur Untermiete ohne Anmeldungsmöglichkeit in anderer Stadt - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich muss diesen Monat noch ALG2 beantragen, wohne in Berlin in einer WG zur Untermiete und habe einen Vertrag mit dem vorigem Untermieter. Ich kann mich hier aber nicht anmelden, weil das die Hauptmieter das nicht wollen, weil sie sonst einen Untermieterzuschlag bezahlen müssten (ob das rechtens ist, ist eine andere Geschichte).

    Ich bin noch in München gemeldet und habe dort auch einen Vertrag, in dem alle WG Bewohner Hauptmieter sind. Hier könnte ich aber keine Mietzahlung der letzten Monate nachweisen und auf dem Mietvertrag ist nur die Gesamtmiete der Wohnung angegeben, die wir nach Zimmergröße aufgeteilt haben.

    Nach Telefonaten mit den Jobcentern in München wie auch in Berlin meinten beide nur, dass es nicht möglich sei ALG2 zu beantragen, weil man in der Stadt gemeldet sein muss, in der man Miete zahlt.

    Ich bin jetzt ziemlich Ratlos was ich machen kann, hat hier jemand eine Idee/ Erfahrungen gemacht?

    LG

    Luis

  • Es kommt im SGB II auf den tatsächlichen bzw. gewöhnlichen Aufenthalt an. Die melderechtliche Bescheinigung ist nur ein Indiz für den Aufenthalt. Allerdings ein wichtiger, da man sich ordnungswidrig verhält, wenn man sich nach Umzug nicht offiziell anmeldet. Das neue JC wird daher auf die Anmeldung bestehen.

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