Wohngemeinschaft auf Probe

  • Hallo,

    bin neu in dem Forum und hätte ein Paar fragen.

    Ich schildere mal am besten den Sachverhalt:
    Ich bin 27 Jahre alt, wohne alleine und studiere Wirtschaftsrecht, ich erhalte Bafög und gehe arbeiten.
    Meine Freundin ist 26 Jahre, wohnt alleine und bekommt Hartz IV.

    Wir möchten gerne zusammenziehen, allerdings haben wir beide nur eine ein Zimmer-Wohnung, wir würden gerne ab Januar in eine 3 Zimmer Wohnung ziehen, meine Frage ist, ob dies möglich wäre ohne das mir was abgezogen wird.

    Ich habe gelesen, dass man ein Jahr auf Probe zusammen leben darf ohne das etwas gekürzt wird, gemäß § 7 Abs. 3a SGB II.
    Die Vorrausetzungen dafür sind:


    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

    keiner der Voraussetzungen sind erfüllt, das Ergebnis wäre die Wohngemeinschaft auf Probe wäre kein Problem.

    Allerdings kostet die Miete für die neue Wohnung 721 Kalt, wird das ein Problem geben?
    ich zahle ja dann die Hälfte der Miete.
    Muss man einen Antrag stellen oder etwas beachten bevor man einzieht?

    Hat jemand damit Erfahrung gemacht?

    Danke euch.

  • Deine Freundin muss das mit der Miete mit dem Jobcenter klären. Teurer sollte es keinesfalls werden, sonst wird das abgelehnt. Außerdem solltet ihr beachten, dass spätestens in einem Jahr das, Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen wird und dann die Traumwohnung wahrscheinlich wirklich zu teuer ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!