ALG II Rückforderung - Volljährige in Ausbildung und Fragen

  • Hallo, ich hab eine Frage zu einer ALG2-Rückzahlung meiner Tochter.

    Sie ist nach der Schule umgezogen und hat sich ohne mein Wissen in einer anderen Stadt umgemeldet, wo sie ihre Ausbildung anfing. Eigentlich war es so abgesprochen, dass sie es mit mir absprechen soll, wann sie sich ummeldet, damit ich sie hier abmelden kann aber erst wollte sie nur in Urlaub/Ferien nach der Schule dort im Ort bei Freunden sein. Nun hatte sie sich aber zwischenzeitlich doch schon umgemeldet, ich wusste das nicht und hatte beim Jobcenter angegeben, dass sie noch im Juli und August hier bei mir wohnhaft ist. Daraufhin kam ab September die neue Berechnung des ALG2. Nun bekam sie aber vom Jobcenter ein Schreiben an ihre neue Adresse (woher wissen die die?), wo drin stand, dass sie ihre Meldebescheinigung vorzeigen soll. Schon merkwürdig, dass sie das gerade jetzt fragen, es sieht alles so aus, als wisse das JC schon, wann sie sich wo um/angemeldet hat. Jedenfalls ist auf ihrer Meldebscheinigung schon ein Datum vor Juli drauf, wo sie sich schon umgemeldet hatte, mir aber vergessen hat, Bescheid zu geben, weil sie sehr viele Formulare und Anträge zu stellen und zusammen zu tragen hatte, dazu noch Unterhaltsstress mit dem Vater etc. es war jedenfalls alles sehr viel neben der Ausbildung und sie hat es halt vergessen. Nun fordert das Jobcenter Geld für Juli+August von ihr zurück, weil wir für Juli und August noch Geld vom JC bekamen.

    Aber im Juli hat sie ja garkein anderes Geld irgendwo her bekommen, da stand ihr doch das Geld vom JC auch zu? Sie hat die Schule im Juni/Juli diesen Jahres beendet und im August eine Ausbildung angefangen.

    Wie ist das mit "Einrede stellen" was ist das genau? Meine Tochter war 18, als wir das Geld für Juli und August bekamen. Aber besagt die "Einrede" nicht, dass sie nur bis zu ihrem vorhandenen Vermögen die Rückforderung zurückzahlen muss, um eine Überschuldung Volljähriger zu verhindern? Sie hat kein Vermögen, nur Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Unterhalt, und zahlt Miete und alle normalen Ausgaben wie ein Erwachsener.

    Was müssen wir/sie jetzt tun?

    Danke euch, Lg

  • Wenn das Jobcenter nicht mehr örtlich zuständig war und sie sich nach Umzug nicht bei dem neu zuständigen Jobcenter gemeldet hat, steht ihr das ALG2 nicht zu.

    Auf Minderjährigenhaftung können sich nur Personen berufen, deren Schulden während ihrer Minderjährigkeit entstanden sind. Sie war aber lt. deiner Aussage bereits volljährig.

    Für das JC ist es eine klare Sache, du oder sie hätten den Umzug melden müssen. Kann sogar sein, dass auf dich als sogenannter "Kopf der Bedarfsgemeinschaft" noch ein Bußgeld zukommt. Wie ihr das Problem löst, müsst ihr innerhalb der Familie klären.

    Ungeachtet der Ummeldung hat sie doch anscheinend schon nicht mehr bei dir gewohnt. Man merkt doch, ob jemand da ist oder nicht. Und da hättest du den Umzug auch ohne Meldebescheinigung mitteilen müssen. Eine Meldebescheinigung ist nämlich nur ein Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt, kein Beweis.

  • Es waren SECHS Wochen Ferien und Kind kümmerte sich um Wohnungsgesuche und Bewerbungsgespräche, hatte Termine. Ende Juli hätte Kind sowieso dort sein müssen wegen Ausbildungsbeginn. Ich lass mir da kein Versäumnis unterstellen, zumal ich nichtmal wusste, dass sie sich umgemeldet hat.

    "Auf Minderjährigenhaftung können sich nur Personen berufen, deren Schulden während ihrer Minderjährigkeit entstanden sind. Sie war aber lt. deiner Aussage bereits volljährig."

    Na da könnte ja einiges zusammenkommen, was während der Minderjährigkeit entstand..

  • Von vorherigen Schulden war bisher keine Rede.

    Ohne einen Wohnsitz, ohne Wohnungsgeberbescheinigung usw. kann man sich nicht einfach ummelden. Das muss es alles gegeben haben sowas fällt nicht vom Himmel. Offenbar kümmerte sie sich nicht mehr um die Wohnungssuche, denn sie hatte schon was, wenn sie sich dort anmelden konnte. Deine Aussagen widersprechen sich.

  • Es waren SECHS Wochen Ferien und Kind kümmerte sich um Wohnungsgesuche und Bewerbungsgespräche, hatte Termine. Ende Juli hätte Kind sowieso dort sein müssen wegen Ausbildungsbeginn. Ich lass mir da kein Versäumnis unterstellen, zumal ich nichtmal wusste, dass sie sich umgemeldet hat.

    Nach Deinen eigenen Darstellungen war es ein Versäumnis. Das hat nichts mit "Unterstellung" zu tun.

    Besinne Dich, was Du hier eigentlich erreichen willst. Falls Du ohnehin nur ein paar entspannende Lügen lesen möchtest statt der Rechtslage, sag es bitte einfach an. Das macht es für alle Beteiligten deutlich leichter. Ich kann Dir dann z.B. sehr schnell und sehr genau erklären, wie Du Dein Einhorn streicheln solltest, bevor Du den Regenbogen entlang reitest, um Deine sechs Richtigen im Lotto abzuholen. :)

    Du hattest als BG-Vorstand jede Veränderung zu melden. Für eine Veränderung reicht die bloße Abwesenheit Deiner Tochter. Zeitraum für eine Meldung ist "unverzüglich". Das sind nach der Rechtsprechung drei Tage für die Weitergabe von Informationen - bei komplexeren Rechtsfragen zwei Wochen.

    Deine Tochter hätte sich bereits die Abwesenheit vor Abreise genehmigen lassen müssen - eine Genehmigung, die nach dem, was Du bislang mitgeteilt hast, rechtlich nicht erteilt werden durfte. Und Du bist wiederum Deinerseits verpflichtet, genau solche Informationen praktisch "sofort" an das Jobcenter weiterzugeben.

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