ALG II Weiterbewilligung - Bearbeitungszeit - Erstausstattung und Fragen

  • Hallo,

    Ich hoffe ich bin hier richtig, denn ich könnte echt Hilfe gebrauchen...

    Ich habe Ende Juli Erstausstattung für ein WG Zimmer beantragt. Nach ca 3 Wochen kam eine Aufforderung zur Mitwirkung in der gefragt wurde wofür ich eine Waschmaschine und eine Lampe beantrage. Am selben Tag habe ich dann geantwortet, dass mein Mitbewohner bei seinen Eltern wäscht ich somit nicht waschen kann. Eine Lampe brauche ich weil halt keine in meinem Zimmer ist. Daraufhin wurde mir 2 Wochen später gesagt, dass der Bescheid wohl raus gegangen ist und dann das Geld auch kommt. Ein Bescheid kam nicht, nur eine Aufforderung zur Mitwirkung in der gefragt wurde was mit meinem Möbeln aus der alten Wohnung ist. Ich habe geschrieben, dass die alte Wohnung eine Notunterkunft war und dort die Möbel dem Haus gehört haben. Seit dem warte ich auf eine Antwort. Ich muss auf dem Boden schlafen weil ich kein Bett habe und kann nichtmal für meine Umschulung als Fachinformatiker lernen da ich weder einen Tisch noch sonst irgendetwas besitze. Meine Wäsche kann ich freundlicherweise beim Nachbarn waschen aber so langsam wird das auch peinlich... auf Anruf wird mir immer noch gesagt, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.

    Dann habe ich Mitte August einen Weiterbewilligungsantrag den ich ca 1 Woche später per mail zurück geschickt habe. Eine Eingangsmail habe ich auch bekommen. Da bis letzten Freitag noch keine Bestätigung kam habe ich angerufen und mir wurde gesagt, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde weil noch auf den Termin einen Tag vorher gewartet wurde. Dieser Termin diente dazu mich zu identifizieren. Ich musste nur meinen Ausweis zeigen und durfte wieder gehen. Als ich dann heute angerufen habe um nochmal auf die Dringlichkeit aufmerksam zu machen wurde mir gesagt, dass der Weiterbewilligungsantrag nirgends im System zu finden sei aber es wurde eine Nachricht an das Leistungsteam gesendet. Auf die Frage wie ich meine Miete jetzt zahlen soll wenn das Geld nicht kommt wurde mir gesagt, dass ich vorbei kommen könnte um Lebensmittelgutschein abzuholen. Da ich mich aber wie gesagt in einer Umschulung befinde muss ich erstmal Unterichtszeit verpassen und abgesehen davon finde ich diese Gutscheine sowas von Menschenunwürdig. Wie soll denn das aussehen wenn ich mir in der Mitttagspause Brötchen mit Gutscheinen holen muss? Und meine Miete und Handykosten usw kann ich davon auch nicht zahlen.

    Ich bin einfach so langsam am Ende. Es wäre nett wenn mir jemand sagen könnte wie ich am Besten weiter vorgehe.

  • Mit Erstausstattung ist immer schlecht Rat zu erteilen, wenn man die Vorgeschichte nicht kennt, denn du scheinst ja jetzt nicht grad frisch das erste Mal bei den Eltern ausgezogen zu sein. 1990 ist dein Geburtsjahr? Seit wann wohnst du nicht mehr bei den Eltern, hattest du schon eigenen Wohnraum? Wenn ja, was wurde daraus? Und wieso fehlen nur eine Lampe und eine Wama, aber nicht mehr?

    Der WBA ist ab September oder ab Oktober? Wenn er schon ab September ist, musst du wohl oder übel mal persönlich zum Amt und deine Notlage (mittels Kontoauszug) verdeutlichen und darauf bestehen, dass man dir einen Vorschuss oder einen Abschlag zahlt. Die Hilfebedürftigkeit ist ja sicherlich klar. Wenn nicht beim SB, dann eben eine Stufe höher gehen. Vielleicht kann dir auch dein Bildungsträger helfen, nach dem Motto "Ich kümmer mich mit drum, der Herr X/die Frau Y kann sich ja gar nicht auf seine/ihre Weiterbildung konzentrieren vor lauter Geldsorgen."

  • Also ich war bis vor 2 Jahren in Arbeit und habe in einer möblierten Mietwohnung gewohnt. Die Möbel sind dort geblieben. Als ich arbeitslos geworden bin bin ich auch von dort in stationäre Therapie gegangen und habe mir dann wegen der hohen Miete eine WG gesucht. Beantragt habe ich ein Bett, Schrank, Regal, Schreibtisch, Lampe und Waschmaschine.

    Der WBA gilt ab dem 30.09. Habe ich denn ein Recht auf Auszahlung der Miete? Mir wurde gesagt, dass ich nur ein Recht auf Lebensmittelgutscheine hätte da mir nur lebensnotwendige Dinge gegeben werden können.

  • Achso, ich bin davon ausgegangen, dass sich das auf den Auszahlungstag bezieht

    der ja immer der letzte des Monats ist. Da bis heute aber noch nichts bearbeitet wurde

    gehe ich stark davon aus, dass Donnerstag auch kein Geld kommen wird.

    Mal abgesehen davon, dass mir letzte Woche gesagt wurde, dass der Antrag einging und

    heute dann wieder doch nicht. Deshalb habe ich nachgefragt wie ich dann weiter vorgehen

    soll. Bis über das Wochenende werde ich auch noch gut hin kommen. Aber ich kann wie

    gesagt weder die Miete zahlen, noch irgendwelche anderen Fixkosten.

  • Hallo,

    Ich habe vor ca 2 Monaten Erstausstattung beantragt und mir wurde nur ein Teil bewilligt. Die oben genannten Dinge wurde wie folgt abgelehnt:

    Die Vorraussetzung für die Gewährung einer einmaligen Beihilfe gem. §24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II liegt nicht vor, da der von Ihnen geltend gemachte Bedarf grundsätzlich vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGB II umfasst ist. Eine darüber hinaus gehende Gewährung einer Beihilfe zur Deckung dieses Bedarfs ist nicht möglich.

    Darüber hinaus sind auch nicht die Voraussetzungen für die Gewährung eines Darlehns im Sinne des § 24 Abs. 1 SGB II gegeben, da kein unabweisbarer Bedarf im Sinne des SGB II gegeben ist.

    Also ich kann mit der Ablehnung leben, bis auf die Sache mit der Waschmaschine. Ich wurde kurz nach dem Antrag gefragt warum ich diese beantrage und habe da auch erwähnt, dass ich keine besitze und die aus der alten Wohnung nicht mir gehört hat. In dem Schreiben steht auch, dass man Einspruch einlegen kann. Aber ich bin mir überhaupt nicht sicher wie genau ich das am Besten angehe. Wenn mir da jemand helfen könnte wäre das sehr nett.

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  • Ganz einfach. "Ich erhebe gegen den Bescheid vom xxx Widerspruch. Mir ist Erstausstattung in Form einer Waschmaschine zu gewähren, da ich diese zur geordneten Haushaltsführung benötige und bisher noch nie eine besessen habe."

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