Krankenkassen-Beiträge rückwirkend zurückzahlen

  • Hallo zusammen,

    Wir haben folgende Situation...

    Durch die Verzögerung bei der Bearbeitung unseres Wohngeldantrages

    ( der Antrag auf WoGeld wurde in Februar 2021 gestellt und ist jetzt immernoch in Bearbetung😡) sind wir seit Februar also auf Harz4 angewiesen inkl.aller Zuschüsse u.a. Krankenkassen Beiträge für meinen Partner.Ich selbst bin Berufstätig.

    Jetzt meine Frage: Wenn unser Wo.Geldantrag bewilligt wird und wir somit keinen Anspruch auf Harz4 haben...müssen dann auch die KK.Beiträge rückwirkend ab Februar zurück gezahlt werden?

  • Richtig,

    Mein Gedanke war nur...Die Wohngeldstelle zahlt ( bei Anspruch ) das Geld Rückwirkend an den Bedürftigen.

    Da Wohnamt ja aber nicht für die KV.zuständig ist...werden nur die anderen, vom Soz.Amt ausgelegte Leisungen beglichen aber eben nicht die KV.Beiträge...meine Befürchtung ist,dass das Soz.Amt, der die KK.Beiträge jetzt noch zahl eben diese rückwirkend ab Februar zurück verlangt:(

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