Untermietvertrag - Kündigung - Jobcenter übernimmt nicht die tatsächlichen Kosten

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe sofort eine Frage. Folgende Situation. Ich wohne zur Untermiete, habe einen 11jährigen Sohn der bei mir wohnt. Mein Untermietvertrag wurde gekündigt, der Hauptmieter zieht zum 31.10.2021 aus. Ich habe noch keine neue Wohnung gefunden. Ich könnte als Hauptmieter die Wohnung übernehmen, wird vom Jobcenter aber nicht genehmigt, weil die Wohnung zu groß und zu teuer ist. Ich müsste die Differenz selber zahlen, ebenso Heizkosten Nachzahlungen würden nicht übernommen, nur wenn ich ein Guthaben hätte, müsste ich das anteilig dem Jobcenter zahlen.

    Plan war, selbst unterzuvermieten, wie vorher auch, nur dass ich jetzt der Hauptmieter werde.

    Nur habe ich momentan weder eine andere Wohnung noch schon einen Untermieter. Muss das Jobcenter mir evtl. ein halbes Jahr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zahlen? Die Wohnung kostet 550 Euro. Plus 120 Heizung plus 80 Euro Nebenkosten. Angemessen wären laut Jobcenter 497€ kalt plus 97,97€ Heizung, also 594,97€ die das Jobcenter übernehmen würde. Kosten würde die Wohnung tatsächlich 750€ warm. Ich bin ja nicht schuld, dass mir gekündigt wurde und habe noch keine andere Wohnung bzw. einen Untermieter. Und noch habe ich nichtmal einen Mietvertrag. Bin total überfragt gerade. 🤷‍♂️

  • Selbst wenn ich sowieso schon in der Wohnung wohne? Angenommen ich finde bis zum 31.10. keine angemessene Wohnung. Was dann? Dann muss ich ja den Mietvertrag abschließen, sonst müsste ich ausziehen und wäre obdachlos... 🤔

  • Selbst wenn ich sowieso schon in der Wohnung wohne? Angenommen ich finde bis zum 31.10. keine angemessene Wohnung.

    Für sowas gibt es Wohnungsämter usw. Du bist doch auch nicht seit gestern gekündigt. Sich darauf verlassen, dass da schon jemand einfach so zahlt, geht eben nicht.

  • Der Steuerzahler muss nicht einfach alles bezahlen, es gibt nunmal Grenzen und nicht umsonst ist daher geregelt, dass ein ALG2 Empfänger vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zustimmung des Jobcenters einholen soll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!