ALG II Antrag - Arbeitsunfähigkeit und Fragen

  • Hallo Liebe Community,

    ich habe folgende Fragen zu meiner Aktuellen Situation. (Ich versuch mich kurz zu halten)

    Bin Über 25 und möchte ALG II anmelden (Erstanmeldung)

    Ich wohne aktuell bei meinen Eltern, jedoch in einem eigenen Stockwerk mit Küche, Bad, 1 Zimmer. (Also Essen etc. kauf ich selbst, leben sozusagen getrennt)

    Ich zahle keine Miete jedoch würden meine Eltern diese Räumlichkeiten vermieten wenn ich nicht da wäre.

    Aufgrund Corona und Co. habe ich 2020 im Januar mein Job verloren und wohne seit dem wieder bei meinen Eltern.

    Durch die aktuelle Situation konnte ich nicht den passenden Job finden den ich wollte.

    Zudem bin Ich durch einen Unfall seit 6 Monaten nicht arbeitsfähig.

    Da meine Erspartes langsam zur neige geht würde ich mich doch gerne jetzt anmelden.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    Wie würde das ganze ablaufen wenn Ich hingehen würde und direkt sage das ich momentan auch nicht arbeiten kann erstmal?

    (Hab auch ein schreiben vom Arzt das momentan nicht arbeiten kann)

    Verlangen die auch Auskünfte meiner Eltern ? wie z.b. Kontoauszüge etc. ? (Wenn ja nur die letzten 3 Monate oder?)

    Weil meine Eltern möchten ungern Ihre Finanzielle Situation offenlegen.

    Meine Mutter arbeitet in einem Teilzeitjob und mein Vater ist momentan Arbeitssuchend.

    Da meine Eltern am Liebesten auch die Räumlichkeiten vermieten möchten. Dürfen die Ein Mietvertrag aufsetzen und würde das Amt das zahlen?

    über Jede Hilfe würde ich mich freuen und bedanke mich schonmal im Voraus

    Liebe Grüße

  • Wenn du auf nicht absehbare Zeit arbeitsunfähig bist, wird man das sicherlich per Gutachten vom Ärztlichen Dienst prüfen lassen.

    Unterlagen deiner Eltern sind nicht notwendig, da ihr nicht in einem Haushalt lebt. Das musst du aber dem Jobcenter verdeutlichen.

    Einen Mietvertrag genau zu dem Zeitpunkt abzuschließen, in dem du Hilfe vom Staat brauchst, wird man so nicht akzeptieren. Lass dir das auf der Zunge zergehen: Als du noch selbst Geld hattest, durftest du kostenlos wohnen und jetzt soll der Staat zahlen. Das wird nichts. Das, JC wird von einem Scheinvertrag zu Lasten Dritter ausgehen.

  • Zitat von Anderson

    Der MV „wurde“ mündlich geschlossen. Knochen kann sich, um dem Arbeitszentrum einen schriftlichen Nachweis zu liefern, eine formlose Bestätigung von seinen/ihren Eltern einholen. „Hiermit bestätigen wir, daß Herr/Frau so-und-so eine 40qm-Wohnung [Anschrift] für 123€ monatlich mietet.“ „Leider“ könnt ihr euch hierbei nicht mehr „erinnern“, seit wann das Mietverhältnis besteht.

    Die Rechtsprechung des BSG verlangt ein ernsthaftes Mietzinsverlangen. Den von dir zusammenphantasierte vor ewigen Zeiten mündlich geschlossene Mietvertrag gibt es nicht. Der TE schreibt selbst, dass er keine Miete zahlen musste!

    Das, was du hier versuchst, ist eine Anleitung zum Betrug. Und noch dazu ein leicht beweisbarer, da ganz einfach zu ermitteln ist, dass nie Miete bezahlt wurde.

    Deine "Tipps" sind gefährlich.

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