Klage wegen überlanger Verfahrensdauer

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich möchte Schadensersatz für die überlange Verfahrensdauer vor dem SG geltend machen.(§ 198 GVG)

    Ich hatte gemeinsam mit meinen minderjährigen Kindern geklagt. (Und ja auch mehrere Verzögerungsrügen gemacht.)

    Kurz nach dem Gerichtsbescheid ist eines der Kinder 18 geworden.

    Muß jetzt jeder der Kläger einzelnd die Klage einreichen, also ich selbst und für jedes Kind (durch mich vertreten) jeweils einzelnd?

    Hat da jemand schon Erfahrungen mit ?

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