Teilzeitjob - Wohngeldanspruch - Studium Beginn und Fragen

  • Hallo zusammen,

    nach Trennung befinde ich mich leider in einer schwierigen Situation. Ich betreue zu 50% mein kleines Kind und habe einen Teilzeitjob. Diese Arbeit reicht nicht ganz zum leben, ist aber organisatorisch auch nicht auf mehr Stunden ausbaubar.

    Zunächst mal wäre es mir ein Anliegen Wohngeld + Kinderzuschlag statt ALGII-Aufstockung zu beziehen, weil ich glaube, dass mich das flexibler in meinem künftigen Handeln macht. Man sagte mir bei einem Telefonat schon, dass gegengerechnet wird und ich die Variante bekommen werde, wo am Ende mehr bei rauskommt.

    Wenn aber nun bei WG und KZ weniger bei rauskommen würde, was gibt es für Möglichkeiten, dies trotzdem zu beziehen? Ich bin zu einem Studium angemeldet, nicht mehr Bafög-berechtigt und habe im Prinzip zeitlich ertmal keine Chance mehr dies noch fortzuführen. Aber ist das richtig, dass mir die Fortführung zumindest auf dem Papier dienlich wäre, weil ich damit keinen ALGII-Anspruch habe?

    Mein Ansatz wäre nun, dass ich die zweite Hälfte meines Lebensunterhaltes selbständig mit einer Tätigkeit verdiene, die mir auch zeitliche Flexibiliät erlaubt. Das ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern war schon vor der Trennung in Planung, wird jetzt danach nur komplizierter. Anfänglich dürfte das Zeiteinsatz / Gewinnverhältnis nicht lohnenswert ausfallen. Das zu verbessern erfordert einige Investitionen. Gerne würde ich die ersten Gewinne daher zu 100% in die Weiterentwicklung, z.B. Anschaffung bestimmter Maschinen, stecken. Grob geschätzt reden wir da erstmal von rund 8000,-€.

    In dieser Zeit der Null-Gewinns würde ich erwarten, dass der Wohngeldzuschuss voll weitergezahlt wird. Ist das so oder wird das zu Problemen führen. Bei ALGII-Aufstockern habe ich mal gehört, dass Menschen, die sich selbständig machen, jede Investition mit ihrem Berater durchdiskutieren müssen. Das sich dadurch anstauende Privatvermögen wird die zulässigen Grenzen für Vermögen von Wohngeld-Beziehern nicht überschreiten.

    Außerdem interessiert mich, wie sich ein bereits angemeldetes Gewerbe ohne bisherige Umsätze bei der Wohngeldanmeldung auswirkt. Könnte ich darlegen, dass durch notwendige Investitionen zunächst keinerlei Gewinne zu erwarten sind? Oder macht es ggf. Sinn das Gewerbe zunächst abzumelden und erst nach erfolgtem Wohngeldantrag wieder anzumelden, damit erst gar keine Diskussionen aufkommen? Wenn ich es richtig gelesen habe, müsste ich das Amt ja erst über Mehreinnahmen informieren, wenn diese im Bezugszeitraum die Bemessungsgrundlage um 10% (?) überschreiten. Das wäre ja eigentlich nicht der Fall, wenn Gewinne innerhalb dieses Zeitraums gleich wieder investiert werden.

    Ich hoffe hier kann jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

    Vielen Dank

    ChrisLK

  • Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen ALG2 und Kiz. Als Student wärst du im Übrigen auch vom Kiz ausgeschlossen, weil Kiz nur dazu dient, Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II auszuschließen, was bei einem Studenten nicht zutrifft, mangels Anspruch auf ALG2.

    Und ohne nennenswertes Einkommen gibt es auch kein Wohngeld, weil die dann an der Plausibilitätsprüfung scheiterst.

  • Hallo,

    ich hatte es so aufgefasst, dass, Wohngeld + KIZ dann nicht in Frage kommen, wenn die Beträge zusammengenommen mit dem Einkommen die ALGII-Grenze unterschreiten. Hätte es gerne genauer von einem Menschen am Telefon gewusst, leider ist es ein müßiges Unterfangen überhaupt mal jemand bei irgendwelchen Ämtern ans Telefon zu bekommen.

    Das Einkommen beträgt 1400 Brutto, 1077 Netto.

    Danke

    ChrisLK

  • Ist das Kind bei dir gemeldet, bekommst du das, Kindergeld für das Kind? Was ist mit Kindesunterhalt? Ob es Kiz bei Wechselmodell überhaupt gibt, da bin ich überfragt.

    Und was ist denn jetzt mit dem Studium? Bis du nun immatrikuliert oder nicht?

  • Hallo,

    mein Kind ist nicht bei mir gemeldet, das sollte sich aber ändern lassen. Damit geht dann natürlich das Kindergeld auch auf mein Konto. Wir teilen das Kindergeld, wie beim Wechselmodell üblich, auf.

    Kindesunterhalt (Ausgleich) bekomme ich zur Zeit nicht, das dürfte zu größerem Ärger führen, da meine Ex jetzt ganz frisch ihre Arbeitsstunden erhöhen konnte und dann anführen wird, dass ich auch dazu verpflichtet wäre. Jedoch habe ich auch eine höhere Belastung, da Nachtschicht und eben nicht in der Kindergrippenzeit. Das könnte vor Gericht enden ... wegen 100,- Euro/Monat. Deshalb: wenn kein Amt wegen Unterhalt fragt halte ich da auch die Bälle flach um Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Bei ihrem Versuch KIZ zu beantragen hat auch niemand nach Kindesunterhalt bzw. meinem Einkommen gefragt.

    Ja, ich bin noch Immatrikuliert.

  • Dann hast du keinen Alg2 Anspruch und auch keinen Anspruch auf Kiz.

    Der Unterhaltsanspruch wird definitiv geprüft, der Anspruch würde nämlich im Fall des Sozialleistungsbezugs auf die Behörde übergehen. Die Unterhaltsansprüche heben sich auch nicht gegeneinander auf, es ist der Anspruch des Kindes.

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