Kleingewerbe - Einkommen Anrechnung allgemein und Wohngeld

  • Hallo Zusammen,

    weiß zufällig jemand, wie es sich mit Wohngeld verhält, wenn man ein Gewerbe zwecks Ebay Verkäufen eröffnen möchte, um so etwas hinzu zu verdienen neben Ausbildung und Nebenjob?

    Das Einkommen wäre ja schwankend, falls man überhaupt zunächst etwas auszahlen lässt und nicht für Waren reinvestiert. Dennoch zählt ja der Gewinn als Einkommen, richtig?

    Das neue Einkommen der letzten 12 Monate kann ja nicht ran gezogen werden bei Gewerbeanmeldung. Wird dann ein geschätzter Wert genommen? Oder ist es keine gute Idee ein solches Vorhaben zu starten?

    Dann habe ich noch eine Frage zum Einkommen. Ist irgendwo ersichtlich, wie viel man noch hinzu verdienen kann ohne dass es Auswirkungen auf das Wohngeld hätte oder zumindest fast keine?Ähnlich wie bei der Miete? Dort steht im Bescheid, wie viel höher die Miete noch sein dürfte.

    Lieben Dank :)

  • Vorab ist erstmal zu klären, ob du überhaupt wohngeldberechtigt bist. Als Azubi geht Wohngeld nur, wenn Bafög oder BAB dem Grunde nach nicht zustehen.

    Wir, Studenten, sind Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigt aufgrund von Kindern während dem Studium.

  • Das Einkommen aus Selbstständigkeit wird prognostiziert. Einen Rechner, der sowas berücksichtigt, kenne ich nicht. Ihr müsst halt einigermaßen gut schätzen und abwarten, wie die Wohngeldstelle rechnet.

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