ALG II - Aufforderung Mitwirkung - Meldebescheinigung nach Auszug und Fragen

  • Hallo,

    ein Freund von mir hat wegen der Wohnungslage in Berlin bei mir ein Jahr gewohnt. Wir waren keine Bedarfsgemeinschaft, sondern er wurde als zusätzliche Haushaltsperson erfasst. Er hat kein Geld vom Jobcenter erhalten.

    Jetzt habe ich seinen Auszug dem Jobcenter mitgeteilt.

    Ich bekam nun eine Schreiben mit der Aufforderung zur Mitwirkung bis zu einem bestimmten Datum, dort wird die neue Meldebescheinigung von diesem Freund verlangt.

    Ich habe aber keinen Kontakt mehr zu diesem Freund und kann ihn auch nicht auffinden.

    Es ist doch eigentlich so, dass man gegenüber Dritten, die keine Leistungen beziehen, keine Auskunft geben muss. Ich finde dazu aber nur sehr alte Beiträge und nichts Aktuelles zu diesem Thema.

    Kann mir vielleicht jemand helfen, wie ich am Besten auf diesen Brief antworte, ohne mir ein Bein zu stellen?

    Herzlichen Dank

  • Antworte einfach, was du hier geschrieben hast. Und biete an, dass man per Hausbesuch ja kontrollieren könne, dass du allein lebst.

    Aber ein bisschen ungewöhnlich ist es schon, dass jemand, den du für ein Jahr aufgenommen hast, einfach spurlos verschwindet, findest du nicht?

  • Ja genau ungewöhnlich. Deswegen will ich es eben genauso nicht beschreiben und dem Jobcenter auf die Nase binden. Was er oder ich für persönliche Probleme haben, geht die nix an!

    Stimmt es denn, dass man solche Aufforderungen eigentlich gar nicht erfüllen muss, wegen Daten von Dritten?

  • Du musst beweisen, dass du jetzt allein lebst. Wie, ist dein Problem. Es mittels Ummeldebescheinigung nachweisen zu können, ist nur ein Angebot des Jobcenters, das sie akzeptieren würden.

    Gibt es eine Vorgeschichte? Wollte man euch nach einem Jahr Zusammenleben als Bedarfsgemeinschaft rechnen?

  • Nein, wir waren von Anfang an keine BG. Keine WG. Und das Jobcenter wollte uns auch nicht zu einer Bedarfgemeinschft machen, er wurde weiter als zusätzliche Haushaltsperson akzeptiert, beim folgenden Weiterbewilligungsbescheid.

  • Hallo!

    Ich werde mich mal weiter schlau machen, wie die Rechtslage ist,

    Durch Nachfragen wird gerade versucht die Rechtslage zu klären.

    Du musst beweisen, dass du jetzt allein lebst. Wie, ist dein Problem. Es mittels Ummeldebescheinigung nachweisen zu können, ist nur ein Angebot des Jobcenters, das sie akzeptieren würden.


    Gibt es eine Vorgeschichte? Wollte man euch nach einem Jahr Zusammenleben als Bedarfsgemeinschaft rechnen?

    Das ist Fakt! Ob ein Benutzer dem nun folgt ist allein seine Entscheidung. Dazu noch

    ein Hinweis auf § 7 SGB II - Leistungsberechtigte und § 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit

    Ein Forum kann ohne präsie Angaben vom Benutzer nicht wissen was den Tatsachen

    entspricht und Erinnerung an diesen Hinweis:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Die Nachfragen von Tamar waren völlig berechtigt und notwendig.

    Denn es hilft niemanden, wenn irgendetwas geschrieben wird, was letztendlich beim Betroffenen

    nicht zutrifft. Benutzer, die hier im Forum Hilfe erwarten mögen bitte die Freundlichkeit besitzen

    und Nachfragen korrekt beantworten. Das Ganze, wenn möglich bitte noch freundlich und sachlich.

    Gruß

  • Hallo!

    Wir sind und waren keine BG!

    Es gilt das, was Tamar schrieb:

    Antworte einfach, was du hier geschrieben hast. Und biete an, dass man per Hausbesuch ja kontrollieren könne, dass du allein lebst.

    Du musst beweisen, dass du jetzt allein lebst. Wie, ist dein Problem. Es mittels Ummeldebescheinigung nachweisen zu können, ist nur ein Angebot des Jobcenters, das sie akzeptieren würden.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!