Fehlende Angaben und Verfahren wegen Sozialbetrug

  • Wenn man falsche Angaben bezüglich der Bedarfsgemeinschaft macht, würde ich auch sagen, dass das ein Sozialbetrug ist. Ist auch richtig so. Bei mir liegt der Fall so, dass ich meine Freundin, mit der ich zusammen lebe, angegeben habe. Natürlich! Sie hatte mir aber nicht gesagt, dass sie irgendwo einen Minijob hat und ich hab das Ganze unterschrieben. Sie wollte irgendwie nicht, dass ich das weiß mit dem Job. Das Blöde ich, dass ich jetzt auch ein Verfahren am Hals habe wegen Sozialbetrug. Das kann doch nicht sein, dass mir ein Sozialbetrug vorgeworfen wird, ohne dass ich überhaupt irgendetwas weiß und folglich völlig unschuldig bin. Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Daher habe ich das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren „gegen Auflage“ einzustellen, natürlich NICHT angenommen. Doch jetzt haben die mir einen „Strafbefehl“ verpasst (120 Tagessätze zu je 10 Euro soll ich in Raten jetzt bezahlen). Ich habe gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und muss jetzt zu Gericht gehen. Ich habe gelesen, dass man einen Sozialbetrug nur mit Vorsatz machen kann. Ich weiß nicht, wie ich beim Gericht argumentieren soll, dass ich keine Schuld habe, und ob ich einen Anwalt brauche oder einfach selbst gehen kann. Wenn es einen speziellen Threat gibt oder jemand weiß, wo ich weitere Infos bekommen kann, wäre ein Hinweis super! :stick

  • Du bist als Antragsteller für den Wahrheitsgehalt der Angaben verantwortlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Übrigen ist Arbeit im Normalfall mit einer gewissen zeitlichen Abwesenheit verbunden, die in einer Partnerschaft normalerweise auffällt und eigentlich zu Fragen führt. Wenn mein Göttergatte alo wäre und täglich z. B. von 10 bis 12 Uhr verschwinden würde, würde ich doch glatt mal fragen, wieso, weshalb und warum.

    Ansonsten ist es Aufgabe des Gerichtes, in deinem Fall Recht zu sprechen. Da hilft kein Forum.

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