ALG II- Eigentum - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Ich bin eine 76jährige schwerbehinderte Rentnerin und habe eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe. Sie ist Rumänin, 62 Jahre alt, Witwe, und kennt sich in der deutschen Gesetzeslage überhaupt nicht aus. Als ihr Mann noch lebte, kauften beide ein sehr kleines Haus mit zwei Zimmern und Küche, Kostenpunkt 55.000 Eu. Die Hypothek bezahlt die Witwe jeden Monat mit 450,00 Eu ab (wie eine Miete). Da sie von ihren 600,00 Eu ./. 450,00 Eu = 150,- Eu (Strom und Heizung sind dabei noch nicht eingerechnet) nicht leben kann, wandte sie sich an das Arbeitsamt. Dort sagte man ihr, sie solle das Haus verkaufen und dann eine Mietwohnung suchen und sich einen festen Job suchen. Dann könne man ihr beim Alg II auch die Mietkosten anrechnen. Für Schulden (der Hypothek) sei die Sozialhilfe nicht zuständig. Man könne ihr also nicht helfen. Zu ihrer Witwenrente von 600,- Eu verdient sie sich nun bei Senioren, denen sie im Alltag hilft, etwas dazu, damit sie über die Runden kommt. Das reicht aber auch nicht. Die Hypothekenraten muss sie noch bis zu ihrem 71. Lebensjahr bezahlen, bevor sie schuldenfrei ist.

    Ich bin der Meinung, dass sie auf aufstockende Sozialhilfe und vor allen Dingen auf die Übernahme der Ratenzahlungen für das Haus Anspruch hat, denn diese sind ein Äquivalent einer Miete. Ich glaube auch nicht, dass sie mit den 450,00 Eu über dem üblichen Mietsatz für Alleinstehende liegt. Ist das richtig?

    Ich danke Euch für Eure qualifizierte Antwort.

    Regine Nurejew

  • Nein, das ist falsch. Für Vermögensaufbau gibt es keine Sozialleistungen. Ein Mieter erwirbt sich mit der Mietzahlung kein Vermögen, ein Eigenheimbesitzer sehr wohl. Deshalb werden nur Zinsen und Nebenkosten als Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Die du im Übrigen bei deiner "Angemessenheitsprüfung" (dass sie mit den 450 Euro...) völlig ausblendest. Davon abgesehen, dass es viele Orte in Deutschland gibt, wo 450 Euro Nettokaltmiete völlig unangemessen für eine Person wären.

    Nur in ganz eng begrenzten Fällen ist eine Berücksichtigung der Tilgung möglich, nämlich dann, wenn die Finanzierung kurz vor Abschluss ist (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R).

    Davon ist sie noch 10 Jahre entfernt.

    Wobei ich mich gerade frage, wann dann dieses Haus gekauft wurde, denn 10 Jahre x 12 Monate = 120 Monate; 120 Monate x 450 Euro = 54.000 Euro. Der Kaufpreis war lt. deiner Aussage 55.000 Euro. Das könntest du vielleicht nochmal erläutern, wie das möglich sein soll, wenn der Kauf doch schon länger her ist.

    Mit 62 Jahren ist sie außerdem noch im erwerbsfähigen Alter. Sie kann also auch noch weitere Stellen als Haushaltshilfe annehmen. Was sie ja auch anscheinend gemacht hat, da du in der Mehrzahl von "Senioren" schreibst. Sie verdient also noch xxx Euro. Plus die Witwenrente. Warum reicht das jetzt nicht? Oder bist du der Meinung, dass sie nicht mehr arbeiten bräuchte, obwohl das Renteneintrittsalter auf 67 angehoben wurde?

  • Regine, lass mich Dir mal eine Beispielrechnung machen:

    Bei einem Kaufpreis von 55.000 müssten die beiden eigentlich ein gewisses Eigenkapital gehabt haben. Aber sagen wir mal, die Kreditsumme waren volle 55.000. Selbst bei momentan sehr hohen 2 % Zinsen sind das also nur 1.100 Euro Zinsen pro Jahr.

    Das sind weniger als 100 Euro im Monat.

    Nur diese Zinsen sind im Sozialrecht vergleichbar mit der "Miete". Tilgung wird grundsätzlich nicht vom Amt getragen. Bei 2 Zimmern kommen da ggf. noch rund 50 Euro monatlich an Heizkosten und 50 Euro an Nebenkosten zusammen. (Das hängt vom Einzelfall ab und könnte höher oder niedriger sein, aber nehmen wir mal einen solchen Mittelwelt an).

    Das bedeutet: deine Haushaltshilfe hätte danach 100-200 Euro Kosten der Unterkunft. Dazu kommt ein Regelbedarf von knapp 450 Euro monatlich.

    Das sind also rund 550 bis 650 Euro.

    Da bleibt selbst mit nur 600 Euro Witwenrente wenig bis gar nichts, was das Amt ihr zuschießen darf.

    Haushaltshilfen bekommen rund 10 Euro pro Stunde von der Krankenkasse. Selbst wenn Deine Haushaltshilfe nur bei Dir tätig würde und das nur 3 Stunden die Woche (!) , wären das schon weitere 120 Euro im Monat. Ihre tatsächlichen Stunden pro Woche dürften aber höher liegen. (3 Stunden

    Da bleibt nichts übrig was das Jobcenter oder die Sozialhilfe zuschießen müsste bzw. könnte.

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