Hallo,
ich habe eine Frage: Übernimmt das Jobcenter Nachhilfe- oder Lernförderungkosten für Kinder?
Vielen Dank für eine ANtwort
VG
Demirci
Hallo,
ich habe eine Frage: Übernimmt das Jobcenter Nachhilfe- oder Lernförderungkosten für Kinder?
Vielen Dank für eine ANtwort
VG
Demirci
Ich gehe davon aus, dass die Kinder in Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Dann gilt das hier:
(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
Danke für Ihre Antwort. Es ist sehr hilfsreich