ALG II Abmeldung - Einkommen Anrechnung und weitere Fragen

  • Hallo,

    Mein Freund war ne ganze Weile arbeitslos und hat jetzt einen Vertrag unterschrieben - Einstellung ist der 30.7.2021. Er hat sich nun schriftlich von ALGII abgemeldet zum 29.7. und kein Darlehen beantragt (Gehalt kommt erst Ende des Monats August aber er will so schnell wie möglich raus aus Hartz4 und kann den Monat überbrücken). Am Telefon sagte man ihm, dass man wahrscheinlich noch Mitwirkung von Ihm verlangt, und zwar neuen Arbeitsvertrag, Kontoauszug mit dem Lohn und Einkommensbescheinigung. Eine Frage: Warum muss man bei Abmeldung von Hartz4 seinen neuen Arbeitgeber und gar den Arbeitsvertrag vorlegen? Was geht die das an? Bei der Einkommenbescheinigung kommt hinzu, dass der Arbeitgeber das ja ausfüllen muss und somit auch Kontakt zum Sachbearbeiter erhält, und die sich austauschen können? Das macht doch nur Sinn wenn das Gehalt nicht reicht um davon zu leben. Wenn er bestätigen kann seinen Lebensunterhalt mit dem neuen Job selbst zu bestreiten - warum wird dann so in Privatem gewühlt? Meiner Auffassung ist er mit dem Eingang der "Abmeldung/Widerufs", also nächste Woche, nicht mehr Empfänger von ALGII und somit auch nicht mehr in der Pflicht persönliche Angaben zu machen? Über antworten würde ich mich freuen. Danke und Gruß Lina

  • Er hat sich "jetzt" abgemeldet, Zahllauf für August war heute . Das Geld für August ist daher schon angewiesen und das JC braucht die Unterlagen, um eine mögliche Überzahlung zu prüfen. Er ist verpflichtet, den Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllen zu lassen, § 58 Absatz 2 SGB II.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!