Erstaustattung als Untermieter

  • Guten Tag an alle,

    bin neu hier und habe folgende dringende Frage. Ich bin umgezogen und beziehe jetzt ein kleines Zimmer zur Untermiete.

    Habe vorher noch keinen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Was kann (darf) ich angeben? Da ich als Untermieter

    Küche und Bad nutzen kann ist meine Frage wie ich z.B. Waschmaschine/Herd begründen kann, oder wird das nicht hinterfragt?

    Ich sehe die jetzige Untermiete nur als Zwischenlösung Langfristig werde ich dort nicht wohnen. Kann ich diese E-Geräte sozusagen auf Vorrat anschaffen?

    Ist ein Kontrollbesuch bei Erstaustattung die Regel oder eher die Ausnahme in Corona Zeiten?

    Danke im voraus

  • Wo hast du denn bisher gewohnt? Wie alt bist du? Hattest du noch nie Möbel/Elektrogeräte?

    Und nein, auf Vorrat gibt es natürlich nichts. Der Bedarf muss aktuell sein. Da die Inzidenz deutschlandweit stark gesunken ist, werden auch wieder Inaugenscheinnahmen vorgenommen.

  • Hallo Tamar. Danke für die Antwort.

    Habe vorher immer in möblierten Wohnungen bzw. im Hotel gewohnt. Bin über 50 Jahre. Lange Zeit im Ausland gewesen.

    Die Inaugenscheinnahmen beunruhigen mich jetzt etwas. Dadurch kann ich

    z.B. eine Waschmaschine nicht angeben. Auch Elektrogeräte fallen dann flach.


    Eine Frage noch.

    Gerade habe ich nachgelesen, dass der Vermieter, wenn Eigentümer (Haus), gar keinen Untermietvertrag sondern

    einen "normalen" Mietvertrag abfassen muss. Ich habe bisher den Mietvertrag noch nicht eingereicht.

    Wie könnte also der normale Mietvertrag (mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad) abgefasst werden?

    Habe mit mit der Eigentümerin weder ein verwandtschaftliches noch ein anderweitiges Verhältnis. Komplett fremde Person also.

    Mein Zimmer dort ist unmöbliert. Finde keine passende Vorlage. Will nichts falsch machen.

    Erstausstattung werde ich dann auch nicht einreichen, erst wenn komplett eigene Wohnung.

    Macht dann mehr Sinn.

  • Hallo!

    Die Inaugenscheinnahmen beunruhigen mich jetzt etwas.

    Warum, erklärungsbedürftig! Du beantragst doch nur das, was du für

    das leere Zimmer benötigst. Sollte das Zimmer wider Erwarten möbliert

    sein, beantragst du doch nichts.

    beziehe jetzt ein kleines Zimmer zur Untermiete.

    Da ich als Untermieter

    Küche und Bad nutzen

    Benötigst du nur, was in deinem Zimmer fehlt, nur das kannst du auch beantragen

    und musst mit einer Inaugenscheinnahme (Hausbesuch) durch den Außendienst

    nach dem Antrag Erststausstattung rechnen.

    Gruß

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