Umzug innerhalb des Hauses - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • hi leute , ich hätte eine frage und zwar ich wohne gerade in einer wohnung die warm 450 e kostet , unter mir ist aber eine wohnung mit 2 zimmer und riesigen garten die 700 e warm kostet , die die unter mir gewohnt haben , haben vor 3 monate ungefähr gekündigt , ich hab mein vermieter angesprochen und zu ihm gesagt das ich gerne die wohnung nehmen möchte , er will mir die wohnung auch vermieten und kaution dürfte ich auch in paar raten zahlen , die frage ist aber ob ich den JC das ganze mitteilen muss , denn ich wohne immer noch im selben gebäude nur eine etage nedriger und die miete ist 250 e teurer sache was ich aus mein eigenen bedarf bezahlen werde . was passiert wenn ich nichts sage , das JC bezahlt weiter hin die 450 euro monatlich an den vermieter und ich zahle natürlich durch eine daueraftrag den rest des betrags an mein vermieter persönlich . wwas erwartet mir wenn ich es so mache und nicht anders ? Danke für eure zeit

  • Du bist verpflichtet, es zu melden. Die Kosten der Unterkunft und die geleitenden Daten zur Wohnung sind meldepflichtig.

    Solche Situationen erfordern meist eine Liste an Klarstellungen.

    1. Rechtlich gesehen genießt Du das Grundrecht der Freizügigkeit und bist frei umzuziehen. Das Jobcenter verbietet keine Umzüge; aber:

    2. Der Staat muss Dir das Ganze nicht finanzieren. § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II legt fest, dass Du allenfalls die bisherigen Kosten der Unterkunft weiter gezahlt bekommst. Du bleibst auf den Zusatzkosten sitzen. So lange Du Deinen Umzug und all seine Konsequenzen alleine finanzieren kannst, ist das alles kein Ding; aber:

    3. Bezieher von Arbeitslosengeld II können das im Regelfall nun einmal nicht komplett alleine finanzieren. Du könntest natürlich eine Ausnahme sein.

    Unter Corona kann man z.B. zehntausende an verwertbarem Vermögen haben (und zusätzlich auch noch hunderttausende an geschütztem Vermögen). Da der Freibetrag aufs Einkommen aus Erwerbstätigkeit für Kinderlose bis 300 Euro geht, möchte ich auch nicht komplett ausschließen, dass Jemand, der sehr frugal lebt, 250 Euro monatlich aus dem Freibetrag finanziert; aber:

    4. Du musst außer der höheren Miete zusätzlich auch selbst alle künftigen Kosten (wie z.B. die erste Erhöhung der Betriebskosten, Mieterhöhungen, höherer Stromverbrauch etc.) auffangen können sowie alle sonstigen Kosten, die durch den Umzug entstehen. Dritte (Verwandet, Freunde etc.) können Dir nur eingeschränkt helfen, ohne dass es auf die Jobcenterleistungen angerechnet wird. Kautionsdarlehen von Dritten - ja; monatlicher Zuschuss von Dritten, um die höhere Miete auszugleichen - nein. Sie können es gern zahlen, aber solche Geschenke sind Einkommen und ist deshalb auf die Leistungen anzurechnen. Gleiches gilt für das oft gehörte "Ich arbeite einfach so viel mehr, dass ich die höhere Miete dadurch bezahlen kann". Das zusätzliche Einkommen ist auf die Leistungen des Jobcenters anzurechnen.

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