ALG II Rechtsberatung - Widerspruch - Vertrag von Maßnahme Träger

  • Hey,
    ich bin grad nervlich ziemlich am Ende , da ich mir grad über alles was Hartz iv angeht sorgen mache, Anwaltskosten , 30% Kürzung und co.
    Also erstmal worum es geht.
    vor 2 Wochen hatte ich eine EGV zugeschickt bekommen , welche ich nicht unterschrieben habe. Anschließend habe ich eine EGV nach Verwaltungsakt erhalten und habe diese (so leichtgläubig wie ich bin) bei XYZ hochgeladen und eingereicht, 5 tage später habe ich aus diversen Foren erfahren das die genannte Seite extrem schlecht sein soll bzw deren Anwälte.
    nun ist die 1. Sorge die ich habe das die Anwälte dort Geld von mir fordern , da ich kein Beratungsgutschein habe , habe auch keine Ahnung wie ich sowas beim Sozialgericht beantragen soll , bzw wie ich überhaupt einen Solchen Antrag schreiben soll. Auf deren Seite wird zwar damit geworben das alles kostenlos für mich sei , aber nachdem ich erfahren habe das sogar die Trustpilot Bewertungen "gekauft" sein sollen mach ich mir darüber echt Sorgen.

    Die nächste Sache ist nun das ich durch den VA morgen (01.07) zum 1. Maßnahme Tag muss und ich nicht so richtig weis ob ich da nun deren Verträge unterschreiben soll , falls die "Anwälte" dort doch irgendwas finden und irgendwie Widerspruch einlegen dann wäre das ja irgendwie ein Widerspruch in sich, aber wenn ich die nicht unterschreibe bekomme ich zu 100% eine Sanktion vom Jobcenter wegen "nicht Teilnahme" , natürlich kann ich dann Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid machen , aber wie ihr sicher alle wisst wird dies vom Jobcenter immer abgelehnt und da ich kein Plan habe wie und was ich machen muss um das ganze zum Sozialgericht zu "bringen" würde ich die Sanktion vollständig bekommen.

    Ich würde echt gerne bei jedem "Zettel" den ich vom Jobcenter bekommen einen Anwalt einschalten wollen und mich gegebenfalls auch Monate mit den Jobcenter rumstreiten , hab ich echt kein Problem damit , auch die 30% wären normalerweise nicht so extrem schlimm , da ich aber nächsten Monat noch umziehe und dadurch ja auch wieder diverse kosten anfallen wären die 30% dann doch schon das "Totesurteil" für mich, falls die oben genannten Anwälte dann auch noch was fordern würden , dann könnt ich mir direkt nen Strick nehmen.


    Außerdem würde ich gern endlich mal erfahren wie ich richtig einen Anwalt einschalte , also habe bereits nach Anwälten für Sozialrecht hier in der Umgebung gesucht und einige gefunden , aber wie mach ich das da genau , soll ich da einfach anrufen und fragen "Hey , ich hab mal wieder ein Schreiben vom JC bekommen , könnten sie das mal Prüfen?" , fallen da nicht auch schon Kosten an oder erst nachdem Fehler im Bescheid gefunden worden oder wie genau läuft das , habe zwar schon ewig bei Google gesucht aber jeder erzählt da was anderes.

    mittlerweile ist mir auch bewusst das ich echt das schlechteste Timing habe um mich zum 1. mal mit dem Jobcenter anzulegen , gerade wegen Umzug
    ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.

    mfg

  • Was war denn an der Eingliederungsvereinbarung so schlimm? Die Maßnahme? Schadet sie dir?

    Ansonsten: zu den Online-Anwälten wird sich hier sicherlich niemand äußern, das ist deine Entscheidung, ob du sie madatierst oder nicht.

    Und wie man einen Anwalt vor Ort beauftragt: telefonisch, persönlich, schriftlich. Alles ist möglich.

  • Allgemein will ich versuchen jede Maßnahme abzulehnen die möglich ist (wer will das nicht, sind ja sowieso alle sinnfrei , spreche aus Erfahrung , habe bereits 6 stück hinter mir), aber bei dieser geht es um den oben genannten Umzug , ich habe dadurch nicht noch zeit 6-8 stunden bei der Maßnahme zu hocken , klar könnt ich einfach Krankenschein hohlen , aber der geht halt auch nicht 3 Monate und daher wollte ich das ganze auf die "saubere" Art lösen.

    bezüglich den Anwalt beauftragen , bezahl ich da nicht schon Geld wenn ich da nur sage das die sich um meinem Fall kümmern sollen ?
    habe wie oben erwähnt 0,00% Ahnung von irgendwas was Anträge , Anwälte und so angeht , daher frag ich ja

  • Sinnlosigkeit liegt immer im Auge des Betrachters. Wer negativ eingestellt ist, wird wohl alles als sinnlos ansehen. Das heißt nicht, dass Jobcenter und Sozialgericht das genauso sehen, besonders, wenn eine verfestigte Arbeitslosigkeit vorliegt, wovon ich ausgehe, wenn du schon an so vielen Maßnahmen teilgenommen hast. Dann scheint der ALG2 Bezug wohl schon seit Jahren vorzuliegen. Rücksicht auf irgendeinen beabsichtigen Umzug wird da niemand nehmen. Auch ein JC Mitarbeiter oder ein Richter muss sowas neben seinem Job bewältigen und kann nicht 3 Monate mal blau machen.

    Der Anwalt wird sicher prüfen, ob Beratungshilfe möglich ist, ehe er tätig wird. Die gibt es natürlich nicht für jedes einfache Schreiben vom Jobcenter.

  • Hallo!

    Wir bieten hier keine Rechtsberatung an. Antworten resultieren aus persönlichen Erfahrungen,

    sind aber nicht als Rechtshinweise zu verstehen.

    Womit sich hier im Thema alles Weitere erledigt hat. Bitte real die

    Rechtsberatung bei einem Anwalt für Sozialrecht in Anspruch

    nehmen.

    Gruß

  • ich habe doch bereits mehrmals erwähnt das ich nicht mal weis ich wie Rechtsberatung in Anspruch nehme

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