ALG II Aufstockung - Einkommen Anrechnung Sohn - Ferienjob und Fragen

  • Hallo,

    ich praktiziere mit meinem Ex seit Jahren das Wechselmodell für unsere beiden Söhne (16 und 18), die beide noch zur Schule gehen. Ich bin Aufstockerin, der Vater erhält keine Leistungen.

    Mein großer Sohn hat sich im Januar überlegt, für die Zeit der Corona-Schulschließungen Wochenend-Zeitungen austragen zu können, um sich für die Ferien was zu verdienen. Nachdem die Schulen wieder geöffnet wurden, hat er diesen Halsabschneider-Job (weit unter Mindestlohn) zum 31.05. wieder gekündigt. Er hatte pro Monat so ca. 70,- € Verdienst aus gfB.

    Jetzt haben er und ich einen Anhörungsbogen wegen Überzahlung erhalten. Soweit ich das verstehe, waren wir wegen seiner Erwerbstätigkeit weniger hilfebedürftig und sie wollen den anteiligen Alleinerziehendenzuschlag bei mir sowie einen Teil der Miete bei ihm und seinem Bruder kürzen.

    Insgesamt hatte er ein Einkommen von 312,- € (für die 4 Monate) und soll davon nun 55,40 € und ich nochmal ca. 50,- € an Leistungen zurückzahlen.

    Frage: kann das sein?

  • Ja, das kann durchaus sein. Von seinem Kindergeld wurde bisher die Versicherungspauschale von 30 Euro abgezogen. Diese ist jetzt im Freibetrag für Erwerbstätigkeit enthalten, so dass das Kindergeld voll angerechnet werden muss. Daher rührt die Differenz, die maximal 120 Euro (4 x 30 Euro) betragen könnte, was sie bei euch wohl nicht tut, wahrscheinlich wegen Kindergeldüberhang und dann einer anzusetzenden Versicherungspauschale für dich.

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