Gas Guthaben

  • Hallo 😊

    ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand Auskunft geben kann.

    Mein Sohn 19 und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Nun geht es um die Jahresabrechnung. Ich hatte Gas und Strom Guthaben.

    Da ich SGB 2 bekomme und er ALG schickte ich die Abrechnung an das Sozialamt und an das Jugendjobcenter.

    Das Sozialamt berechtnete das Guthaben mit 50 % und das Jobcenter mit 100 % . Somit war dann auch mein Stromguthaben weg. Da ja praktisch das Gasguthaben mit 150 % angerechnet wurde. Das kann doch nicht sein. Meinem Sohn hätten sie doch auch mit 50 % berechnen müssen ?

    Ich hatte sogar Widerspruch eingelegt, aber es wurde abgelehnt da alles richtig wäre.

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte was nun stimmt .

    Vielen Dank 😊

    Gina

  • Irgendwas kann nicht stimmen. Wenn du ALG2 bekommst, wäre für dich das Jobcenter zuständig und nicht das Sozialamt. Wenn dein Sohn normales Alg bekäme, wäre die Agentur für Arbeit zuständig und kein Jugendjobcenter. Bitte stell nochmal klar, wer welche Leistungen von welchem Amt bekommt.

    Und dann lade bitte den Widerspruchsbescheid hoch. Als PDF und anonymisiert.

  • Danke für die Antwort 😊

    Also ich bekomme Erwerbsminderungsrente und Geld vom Sozialamt.

    Mein Sohn ist Schüler, fängt im August aber seine Ausbildung an , er bekommt vom Jugendjobcenter Geld.

    Bevor ich den Widerspruch gemacht hatte, hatten wir versucht der Frau vom Jugendjobcenter zu erklären, das mir ja bereits die Hälfte vom Gastguthaben abgezogen wurde, ich schickte ihr auch den Bescheid. Sie meinte das wäre alles richtig so..... sie hat meinem Sohn das ganze Gasguthaben abgezogen.

    Dann machte ich den Widerspruch, und sie geben ihr Recht.

    Aber das kann doch nicht sein......

    Ich kann nur ein Bild hochladen..... PDF geht mit meinem Handy nicht

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