Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung im SGB II
Zitat von Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung im SGB IIAlles anzeigenA. Einleitung
Seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 sind die komplexenRegelungen im Leistungsrecht mehrfach ergänzt und an die höchstrichterliche Rechtsprechung
angepasst worden. Das zum 1. August 2016 in Kraft getretene 9. SGB II-Änderungsgesetz –
Rechtsvereinfachung1 – wollte mehr Bürgerfreundlichkeit, die Vermeidung unnötiger Bürokratie
und den nachhaltigen Einsatz der Ressourcen bewirken. Diese Ziele wurden allerdings nur
bedingt erreicht. Die Komplexität des SGB II wurde an verschiedenen Stellen sogar noch
gesteigert, sodass Rechtsvereinfachung im SGB II weiterhin Dauerthema bleibt.
Transparente Verwaltungsverfahren und bedarfsgerechte Leistungen sind für die Sicherung
des Existenzminimums wesentlich. Nach Ansicht des Deutschen Vereins besteht in diesem
Zusammenhang nach wie vor die Notwendigkeit, das Verfahren zur Regelbedarfsermittlung
von Kindern und Jugendlichen sowie Kindern und Jugendlichen in temporären
Bedarfsgemeinschaften weiterzuentwickeln und zu verbessern. Darüber hinaus sollten
Zirkelschlüsse durch Einbeziehung sog. „verdeckter Armer“ vermieden werden. Im Bereich
der Beschäftigungsförderung ist daneben für die nachhaltige Integration in Arbeit die ständige
Weiterentwicklung der Integrationsinstrumente erforderlich, um die Menschen zu befähigen,
unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen zu leben. Die vorliegenden Empfehlungen
richten sich an den Bundesgesetzgeber. Sie enthalten Anregungen, das aktive und passive
Leistungsrecht weiter zu optimieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.