Schneller ist nicht immer besser - Sanktionen können sich längerfristig auf die
Beschäftigungsqualität auswirken - IAB-Forum.de
Alles anzeigenErwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen
obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität
der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration
erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben:
Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten
geringer als bei nicht Sanktionierten.
Für Menschen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) – besser bekannt als „Hartz IV“ – beziehen,
bedeutet eine Sanktion, zumindest zeitlich begrenzt, ein Leben unter dem gesetzlich definierten
Existenzminimum. Wenig verwunderlich also, dass solche Kürzungen oder gar Streichungen von
Leistungen immer wieder im Zentrum politischer Debatten stehen.
Im Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind Sanktionen eines der zentralen Instrumente, mithilfe derer
der Gesetzgeber das Prinzip des „Forderns“ durchsetzt: .....