ALG II Bezug für Minderjährige und Unterhaltspflicht der Eltern

  • Hi, folgende Situation liegt vor:

    - Unser Sohn (aktuell 15) lebt bei den Großeltern. Die Großeltern sind ALGII Empfänger.

    - wir die Eltern verdienen gut, beziehen also keine Sozialleistungen

    Der Sohnemann will bei den Großeltern nicht wirklich lange bleiben und zu uns Eltern will der Sohn unter keinen Umständen.

    Kann der Sohn nun in eine alleinige Wohnung einziehen und für sich ALG II beantragen? Bzw unter welcher Vorraussetzung kann er ALG 2 beziehen?

  • Hallo!

    Kann der Sohn nun in eine alleinige Wohnung einziehen und für sich ALG II beantragen?

    Nein! Wendet euch an das Jugendamt und schildert bitte eure Probleme.

    Der Sohn ist minderjährig.

    Hilfen zur Erziehung – was können sie für Kinder und Familien leisten

    Bzw unter welcher Vorraussetzung kann er ALG 2 beziehen?

    Nein, kann er nicht! Es besteht Unterhaltspflicht der Eltern.

    Der Sohnemann will bei den Großeltern nicht wirklich lange bleiben und zu uns Eltern will der Sohn unter keinen Umständen.

    Dann sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Eltern bei minderjährigen

    Kindern ausgeübt werden, eigentlich. Bei Erziehungsproblemen hilft das

    Jugendamt und das Jobcenter ist die falsche Adresse.

    - wir die Eltern verdienen gut, beziehen also keine Sozialleistungen


    Unterhaltspflicht! Keine Chance vom Jobcenter ALG II zu bekommen.

    Gruß

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