JC rechnet Einkommen des Sohnes

  • Unser Sohn nimmt an dem Heimatdienst der Bundeswehr seit April 21 teil und der gezahlte Wehrsold über diese 7 Monate wird nun angerechnet, obwohl er nicht bei uns lebt sondern in der Kaserne.

    Ausschlaggebend dafür scheint die Meldeadresse zu sein wohingegen es eine Sonderregelung für Soldaten und Polizeibeamte "Meldepflichten von Soldaten am dienstlichen Wohnsitz" heißt es dort.... bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, bei der Ausübung seines Ermessens besondere Verhältnisse – wie etwa die von Soldaten, die häufig aus dienstlichen Gründen ihren Wohnsitz verlegen müssen – zu berücksichtigen.....

    In diesem Sinne hat der Gesetzgeber auch weiterhin Versetzungen von Soldaten und Beamten im Polizei Vollzugsdienst, die weniger als sechs Monate dauern, privilegiert

    Unser Sohn fällt genau in diese Kategorie da er in einer Kaserne nicht länger als 3 Monate verweilt und dann versetzt wird, daher sein gemeldeter Wohnsitz im Elternhaus ist.


    Nicht nur habe ich mich selbst mehrere mal nun xxxxx habe, um auf die "Aufforderungen zur Mitwirkung" in dem man mir Vordrucke "Ausbildung bei der Bundeswehr" zum Ausfüllen der Dienststelle ( was man dort nun doch ignorierte ) oder eine "Anmeldung bei der Sozialversicherung" anforderte.

    Die "vorläufige Bewilligung des JC" für die kommenden 6 Monate jedoch der Wehrsold angerechnet wird obwohl der Sohn 4 Autostunden von uns entfernt lebt ?

  • Doch sicher mit der Folge, dass dein Sohn schlicht kein ALG2 bekommt. Letztlich geht es sicher nur um 1/3 der Miete. Wenn er alle 3 Monate irgendwo anders stationiert ist, hat er den Großteil seiner (Zivil) Sachen, Einrichtungen etc noch bei euch ("Kinderzimmer"), oder nicht? Entsprechend muss er dann auch seinen Mietanteil zahlen.

  • Mal abgesehen davon das ich es nun doch für unsinnig halte das mein Sohn ein drittel der Miete beisteuert denn eine Garage zum einlagern kann ich schon für max 60 EUR im Monat mieten. sein Anteil für die Warmmiete wäre somit 173EUR.

    Die Nutzung des Kinderzimmers bezieht sich auf 3 Tage im Monat.

    Wenn es nur um ein drittel der Miete ging wäre das ja noch irgendwie hinzunehmen. Jedoch kommt noch hinzu das der Pass meiner Frau auch noch im Sept diesen Jahres verlängert werden muss und somit ihr Aufenthaltstitel. Zur info ein neuer Aufenthatstitel kostet 80 EUR.

    Nach Rechnung des JC ich dann 92,42 Euro beziehe da in der Überschussrechnung von dem Wehrsold 800 EUR herauskamen die er beisteuren soll ohne hier zu Leben?

  • Wenn jemand 3 Monate auf einer Bohrinsel arbeitet, muss er trotzdem weiter für seine Wohnung Miete bezahlen, er hat nunmal seine Klamotten da drin. Wenn ihr das nicht wollt, muss dein Sohn seine Sachen in eine Mietgarage bringen und sich bei euch abmelden.

    Einkommen des Sohnes kann nicht auf euch angerechnet werden. Vielleicht lädst du mal den Bescheid des JC incl. Berechnungsbogen hoch. Anonymisiert und als PDF bitte.

  • Also, wie vermutet: Das Einkommen deines Sohnes wird nicht bei euch angerechnet, nur das Einkommen von knapp 800 Euro, das du oder deine Frau hast. Er muss einfach nur 1/3 der Miete tragen. Was eben korrekt ist, da er ein Ausnahmefall § 9 BGB darstellt.

  • Was macht denn mathematisch keinen Sinn?

    Nimm doch z. B. den Bogen für Juli bis August. Ihr habt zu dritt einen Bedarf von 1708 Euro. Mit dem Wehrsold stünde dem ein Einkommen von 1912 Euro gegenüber. Ihr hättet also gar keinen Anspruch, würde der Sold auf euch alle angerechnet werden.

    Tatsächlich aber bekommt ihr 676 Euro ALG2. Weil eben der Sold nur beim Sohn als Einkommen zählt.

  • Lies doch bitte wenigstens einmal Deinen Bescheid aufmerksam durch.

    Ab Oktober ändert sich bezüglich dem, was Tamar zu Deinem Sohn geschrieben hat, nicht das Geringste.

    Es ist halt nur eine Person weniger Leistungsbezieher. Warum das so ist, darüber können wir hier nur rätseln. Üblicherweise tritt derartiges auf, wenn Jemand das Rentenalter erreicht, volle Erwerbsminderungsrente bezieht oder noch keinen Aufenthaltstitel über den jeweiligen Zeitpunkt hinaus vorgelegt hat.

    Oh, warte, es steht sogar im Bescheid klar und ausdrücklich drin. Es fehlt der Aufenthaltstitel Deiner Frau und Ihr sollt ihn rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Titels vorlegen, damit zusätzliche Leistungen bewilligt werden können...

  • Das mit meiner Frau ist schon klar nur beantwortet das nicht die Frage das ich einen Regelbedarf habe unabhängig von meiner Frau oder meinem nicht mehr bei uns lebenden Sohn der nun mal mehr als 92 Euro im Monat ist - logisch oder?

    Gesamtbetrag des übersteigenden Einkommens sind da immer noch 880 Euro die woher kommen sollen ? und wenn man mal auf die Bedarfsnummer schaut ist diese die Bedarfsnummer des Sohnes die ich ja geschwärzt hatte.

  • Was ich sehr gut verstehe ist folgendes: Wenn der neue Pass meiner Frau wieder einmal verspätet in der Botschaft eintrifft, was im Rahmen des Möglichen liegt, wir von 90 Euro leben müssen und mein Sohn in Mali, Kosovo oder wo auch immer sein kann und immer noch in der Bedarfsgemeinschaft geführt wird !!!

    Denn: Meine Frau bekommt ohne Pass keine Aufenthaltserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit und vom Ausländer Amt nur ein DINA4 Schriftstück um sich auszuweisen.

    Hatte ich genau den gleichen Fall mit der Tochter als die auszog näher zu ihrer Arbeit und obwohl umgemeldet dauerte es noch weitere drei oder vier Monate bis sie endlich aus der Bedarfsgemeinschaft herauskam. und ich bin mir nicht mehr sicher, 300 Euro, mehr bewilligt wurden, was nun nicht 1/3 der Miete repräsentiert.

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