ALG II - Antrag auf Umzug Abgelehnt

  • Guten Abend liebes Forum.


    Ich bin soeben auf dieses Forum hier gestoßen und möchte euch gerne um eure Meinung in meinem Sachverhalt fragen.

    Folgendes ist passiert:


    Ich habe vor ca. einem Jahr einen Trans-Mann kennengelernt und nun sind wir seit 1 Monat zusammengezogen und dadurch eine Bedarfsgemeinschaft. (Er auch in SGB2 Bezug)

    Vor 2 Jahren hat sich in meiner Aktuellen Wohnung meine damalige Freundin Suizidiert (Selbstmord begangen).

    Ich war mehrmals in diversen Psychischen Kliniken weil ich dies nicht verarbeiten konnte und verfiel in Depressionen.

    Mein jetziger Partner und ich sind schon seit Monaten auf der suche nach einer Größeren/Angenehmeren Wohnung.
    Leider waren wir dumm und haben zu schnell einen Mietervertrag unterschrieben :pardon nachdem wir vorher 20 Besichtigungen hatten und nirgendswo eine Zusage in Aussicht war.


    Diese neue Wohnung befindet sich in einer angrenzenden Stadt.

    Problem: 60€ über dem KdU


    Ich habe daraufhin direkt nachdem wir unterschrieben hatten, eine Umzugsgenehmigung beantragt. Dieser wurde heute Abgelehnt. (Wir haben dem JC nicht gesagt das wir schon unterschrieben haben)

    Ich habe dem Jobcenter in dem Antrag auf die Umzugsgenehmigung mitgeteilt das es von meinem Psychiater für nötig empfunden wird, den Aktuellen Wohnungsstadtort zu wechseln wegen Psychischen Altlasten. (Suizid der Ex-Freundin in der Wohnung)

    Nun wurde mir heute Mitgeteilt das diese Wohnung zu teuer sei (Was ich dem Jobcenter auch schon mitgeteilt hatte) und das keine Umzugsnotwendigkeit besteht.

    Es tut mir sehr leid wenn sich das ganze etwas schwer ließt, ich hoffe dennoch das mir hier Kluge Köpfe :thinking aus dem Forum weiterhelfen können.
    LG :beer


  • Was ist denn die Frage? Zu teuer ist zu teuer. Daran ändert sich auch nichts, wenn du einen wichtigen Grund für den Umzug nachweist.

    Wenn man selbst kein Geld hat, im eine schönere Wohnung zu bezahlen, versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass man vorher denjenigen fragt, der das bezahlen soll.

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