ALG II - Mietzahlung vorläufig eingestellt - Nebenkostenbrechnung

  • bekomme derzeit vorläufig keine mietzahlung (grundmiete+nk) da die nk abrechnung des vermieters die heizkosten+betriebskosten zusammen abrechnet und nicht gesondert / heizkosten extra postiert

    das JC hat beim vermieter auch schon angefragt, aber noch keine antwort, laut auskunft des vermieters wird das wohl grundsätzlich so gemacht bzw ist systembedingt nur so möglich

    wie sieht es denn rechtlich aus ?

    zb ...

    ist der vermieter rechtlich verpflichtet die heizkosten gesondert abrechnungsmässig zu erstellen?
    oder ist das JC gehalten daran die "grobe" abrechnung anzuerkennen?

    oder wird in so einem fall ein praktikabler kompromiss gefunden?
    bzw gibt es keine eindeutige (rechtliche) regelung ? da speziell von fall zu fall / kompromissbasiert etc...

    oder ist der vermieter gar im recht sodass falls das JC auch weiterhin blockiert mir dann letztendlich rechtlich sogar kündigen kann (da ich ja dann nun keine miete mehr zahlen kann=?

  • Du bist ein kleines bisschen witzig. Wie soll man dir das denn beantworten, wenn man nicht weiß, was ihr im Mietvertrag zur Betriebs- und Heizkosten Abrechnung vereinbart habt und ob zu den Heizkosten nicht vielleicht ein Ausnahmefall vorliegt, in dem die Heizkostenverordnung nicht greift (z. B. nur 2 Wohneinheiten, eine davon vom Vermieter bewohnt)?

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wie eine solche Abrechnung aussieht, bei der man Heizkosten und kalte Betriebskosten nicht unterscheiden kann.

    Stell sie doch bitte mal ein. Als PDF und anonymisiert.

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