Haushalts- oder Wohngemeinschaft

  • Hallo,

    ich bitte um Hilfe für folgende Situation, Tochter 26 (2 Kinder 4 und 2) hat sich von ihren Mann getrennt.

    Sie zog vorrübergehend zu ihrer Mutter ( Rentnerin) und dessen Lebensgefährte ( Arbeitstätig) mit in die Mietswohnung ein, wo sie sich mit

    ihren Kindern ein Zimmer zum schlafen teilt und keine Miete zahlt.

    Tochter bezieht H4 und muss ihre Lebensänderung dem Amt mitteilen.

    Ist das jetzt eine Wohngemeinschaft oder eine Haushaltsgmeinschaft?

    Ich habe leider keine Ahnung, ob die Rente der Mutter, oder das Gehalt vom Lebenspartner der Mutter, dann mit angerechnet wird oder nicht.

    Eine neue Wohnung für sich und die Kinder hat sie schon fest, kann aber erst spätestens im August oder September dort einziehen.

    Hoffe ich habe alles richtig beschrieben und bekomme eine Antwort

    Gruss Omilein

  • Allein wirtschaften wird auf diesem Raum nicht möglich sein. Die Wirtschaftsgemeinschaft ist ausschlaggebend für die Unterhaltsvermutung. Wenn die (Stief) Eltern jetzt nicht übermäßig Einkommen haben, wird das JC sich sicher mit einer Erklärung "wir lassen sie kostenfrei wohnen, aber mehr können und wollen wir nicht unterstützen." zufrieden geben.

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