ALG II - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • hallo,

    Ich habe eine Frage vill kann mir hier jemand helfen.


    mein Freund hat eine Wohnung &‘ wir wollen gerne zusammen ziehen ich verdiene allerdings 1.5 ungefähr auf die Hand vill sogar ein bisschen weniger knapp 1.485 sowas.

    Muss ich für die komplette Miete meines Freundes auf kommen wenn er Harz 4 bezieht aber sich ne arbeit sucht ?
    oder muss ich eher nur die Hälfte von Miete &‘ neben kosten &‘ alles bezahlen?
    ich habe außerdem knappe 300 fix auszugeben &‘ bekomme Weihnachtsgeld &‘ Urlaubs Geld wird das auch mit berechnet?
    ich war noch nie in der Situation &‘ habe Angst wenn ich beim Jobcenter nach frage wie und was das sie dann meinen das ich bei ihm schon eingezogen bin!

    Wäre super lieb um eine Antwort die mir vill weiter helfen könnte


    mfg Larissa

  • Bei den meisten Jobcentern werdet ihr wohl keine Probleme bekommen, wenn ihr angebt, es erstmal miteinander versuchen zu wollen und solange noch nicht "füreinander einsteht". Die Jobcenter benennen es allgemein als "Probejahr". Das bedeutet, dass er weiter Regelsatz + halbe Miete bekommt, ohne, dass dein Geld angerechnet wird. Du musst natürlich die andere Hälfte der Miete zahlen. Nach einem Jahr müsstet ihr dann allerdings nachweisen, dass ihr keine Beziehung mit innerer Bindung führt, ansonsten werdet ihr gemeinsam berechnet. Ob dein Geld dann für 2 ausreicht, kann angesichts dessen, dass es schon mind. 300 Euro Freibetrag auf Erwerbstätigkeit gibt, je nach Höhe der Miete unterschiedlich ausfallen.

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