Wohnkosten über Angemessenheitsgrenze - abgelehnter Umzug trotz untragbarer Wohnsituation

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem und muss dazu leider etwas weiter ausholen: (Und ich hoffe das das Thema hier rein passt, weil es sowohl "Kosten der Unterkunft", als auch "Umzug" berührt.)

    ich musste mein Studium aus gesundheitlichen Gründen abbrechen und wohne seit einigen Monaten übergangsweise wieder bei meiner Mutter. Hier beziehe ich seit April ALG II, allerdings nur den Regelbedarf ohne Wohnkosten, da ich hier keine Miete zahle. Trotzdem ist die Wohnsituation hier nicht mehr lange tragbar. Ich bin 31 und habe hier auch nur ein Durchgangszimmer zu Verfügung, also so gut wie keine Privatsphäre, was auch kontraproduktiv für meinen Gesundheitszustand ist.

    Da ich mein Studium wieder aufnehmen möchte, sobald es mein Gesundheitszustand wieder erlaubt und die jetzige Wohnsituation wie gesagt nicht mehr lange tragbar ist, habe ich einen Umzug und eine neue Wohnung beantragt. Die neue Wohnung liegt in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland (trotzdem relativ nahe, weil hier Grenzregion), weil dort die Universität ist, an der ich perspektivisch weiter studieren möchte und meine Therapien in der Nähe sind. Ich habe die Zusicherung der Eigentümerin für diese Wohnung ab dem 01.07., allerdings liegt die Bruttokaltmiete etwa 50 Euro über der dort geltenden Angemessenheitsgrenze. Ich hatte große Schwierigkeiten überhaupt eine Wohnung zu finden, für die Miete vom Jobcenter okay wäre und bin bereit diese Differenz aus meinem Regelsatz zu bezahlen.

    Den Umzug habe ich bei meinem aktuellen Jobcenter beantragt und sie haben mir schriftlich bestätigt das "die Notwendigkeit für den Umzug nach xxx" vorliegt.

    Parallel habe ich einen Antrag auf Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft bei dem neuen Jobcenter gestellt und auch eine Vermieterbescheinigung eingereicht. Die Mietkaution als Bedarf habe ich NICHT beantragt, weil mir meine Mutter die Kaution als Darlehen geben würde. Das neue Jobcenter hat nun

    a) "die Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft" abgelehnt, weil die Kosten über der Angemessenheitsgrenze liegen.

    b) "die Zusicherung zur Berücksichtigung der Mietkaution als Bedarf" abgelehnt, "weil der Umzug von xxx nach xxx nicht erfordlich ist. Sie geben an, nach xxx umziehen zu wollen, da Sie ihr Studium sobald es der Gesundheitszustand erlaubt wieder fortführen möchten. Eine Notwendigkeit zum Umzug liegt nicht vor, da sie auch von Ihrer jetzigen Wohnung die Möglichkeit haben, ein Studium aufnehmen zu können. " Es fällt kein Wort zur Wohnsituation, obwohl ich diese im Antrag explizit beschrieben habe.

    Dazu unter Sonstiges / Bemerkungen: "Sollten Sie dennoch den Mietvertrag für die obige Wohnung unterzeichnen, können die Kosten der Unterkunft auf die bisherigen angemessenen Kosten begrenzt werden."

    Jetzt meine eigentlichen Fragen:

    - Kann ich dennoch den Mietvertrag unterschreiben und das neue Jobcenter bezahlt dann (nachdem ich da den neuen Antrag gestellt habe) trotzdem das Maximum der dort geltenden Angemessenheitsgrenze? Oder ist Punkt b) dabei problematisch, obwohl ich gar keine Mietkaution beantragt habe und mir somit deren Genehmigung egal ist? Ebenso wie Umzugskosten etc.

    - Und wie ist die Gewichtung bei "Altes Jobcenter erlaubt Umzug" vs. "Neues Jobcenter lehnt ab".

    - Und wie ist der Punkt unter "Sonstiges / Bemerkungen" in dem Kontext zu verstehen? Denn die "bisherigen angemessenen Kosten" liegen bei mir ja für die Unterkunft bei 0 Euro.

    Entschuldigt die langen Ausführungen. Ich hoffe mein Problem und die Rahmenbedingungen sind verständlich. Ich würde mich sehr über Hinweise und Tipps freuen, da ich gerade ziemlich überfordert bin und auch die Vermieterin verständlicherweise gerne eine Antwort hätte.

    Schonmal vielen Dank für etwaige Antworten und beste Grüße.

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