Eigenes Haus erwerben mit ALG II

  • Hallo zusammen, ich hoffe mal dass der Thread der richtige ist?

    Erst einmal nur rein theoretisch:

    Ich würde gerne mit einigen Bekannten zusammen ein Haus erwerben. Ich bekomme leider ALG2, sie derzeit ALG1, jemand anderes Rente.

    Wäre das rein theoretisch im "Hartz-4-Sinn" möglich? Auch so, dass das Amt dann einen Teil der Ratenzahlungen übernehme, in der Höhe, die man für eine Wohnung übernähm?

    Die einen sagen: "Ja, kein Problem", die anderen "Geht auf keinen Fall". Daher frage ich mich nun: was stimmt?

    (Und ehe einer ankommt von wegen dass man dazu ja auch ein gewisses Eigenkapitel braucht - das lassen wir da mal außen vor, da es nur um die Fragen obs erlaubt ist geht und die ARGE eben statt sagenwirmal bisher zusammen 1500€ Miete (für alle 3 Parteien zusammen versteht sich) nun 1500€ an Raten übernähme?)

  • Zitat

    Auch so, dass das Amt dann einen Teil der Ratenzahlungen übernehme, in der Höhe, die man für eine Wohnung übernähm?

    Nein. Das Alg2 ist nicht zur Vermögensbildung da.

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