ALG II Aufstocker - Gewerbeschein - Steuererklärung und Mahnung

  • Hallo,

    folgende Situation:

    Ich habe einen Gewerbeschein und stocke mit Alg2 auf.

    [Ich bin von Amtsarzt insgesamt mehrere Jahre komplett arbeitsunfähig geschrieben und schaffe so zumindest - je nachdem was die Gesundheit zulässt - ein paar hundert Euro ran. Mal nichts, mal 200, mal 400. Dementsprechend schätze ich zum Beginn der Bewilligungsperiode meine Umsätze und bekomme die Differenz zu Alg2 vom Amt. Später muss ich dann alle Rechnungen usw. einreichen und es wird ausgerechnet ob ich mehr oder weniger verdient habe als angegeben. Dann wird nach bzw. zurückbezahlt. Gerade bekomme ich z.B. 10% weniger, weil ich ans Amt eine "Überzahlung" zurückbezahle. Also nicht verwechseln mit 'ner Sanktion :) ]

    Jetzt ist folgender Fall eingetreten:

    Ich habe einen Brief vom Finanzamt bekomme. Dort steht drin ich soll einen Versäumniszuschlag von 225 Euro zahlen, da ich die Einkommenssteuererklärung für 2019 seit 2 Wochen überfällig ist.

    Frage: Wie verhalte ich mich jetzt am besten? (Und komme ich eventuell um diesen Verspätungszuschlag herum? Das ist sehr viel Geld für jemanden, der letztlich Alg2 bezieht und schon 10% weniger wegen Rückzahlung hat.)

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