ALG II - Kontoführungsgebühr von einigen Banken unwirksam und Fragen

  • Laut einem vor kurzem erschienenem Video auf Youtube von dem Kanal: Kanzlei WBS, sind von einigen Banken z.B. Sparkassen und der Postbank illegale Kontogebühren eingezogen worden.

    Diese kann man nun zurück fordern.

    Nun die Frage: Da ich ALG 2 Bezieher bin, dürfte ich das gesamte Geld behalten oder wäre diese Rückzahlung Einkommen? Die Höhe der Rückzahlung kenne ich nicht.

    Darf ich hier eigentlich den Link zum Video posten?

  • Falls es Rückzahlungen aus Abbuchungen vor Beginn des Leistungsbezugs waren, ist es nach den Wertungen zu sonstigen Erstattungen Einkommen. Falls es Rückzahlungen aus Abbuchungen während des laufenden, aktuellen Leistungsbezugs waren, kann man überlegen, diese als Vermögen einzustufen. Geh zur eigenen Absicherung aber sicherheitshalber davon aus, dass man es im letztgenannten Fall rechtlich auch anders sehen könnte und die Klärung dann einiges an Zeit und Aufwand erfordern kann.

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