Haushaltsgemeinschaft oder was anderes

  • Hallo Ihr Lieben,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Ich würde gerne mit meiner Mutter zusammenziehen (falls die Gründe hierfür irgendwie zur Beantwortung meiner Frage relevant sind, bitte fragen).

    Sie wohnt in Ihrem eigenen Haus (allein) und bezieht Rente, von der sie leben, mich aber nicht unterstützen kann.

    Sie bewohnt die untere Etage im Haus, ich würde gerne die obere beziehen.

    Die obere Etage verfügt weder über ein Bad noch über eine Küche.

    Die beiden Etagen stellen keine getrennten Wohnungen dar.

    Wir würden in dem Sinne also einen gemeinsamen Haushalt führen.

    Ein Mietvertrag/Untermietvertrag ist nicht geplant.

    Ich bin Ü25 und meine Mutter mir gegenüber somit nicht unterhaltsverpflichtet - wenn ich das richtig verstanden habe.

    Ich werde evtl. in die Situation kommen einen ALG2-Antrag stellen zu müssen.

    Würde diese Wohnkonstellation von der Arbeitsagentur als Haushaltsgemeinschaft angesehen werden?

    Welche Ansprüche hätte ich, wenn ich ALG2 beantragen würde?

    Müsste meine Mutter Ihr Einkommen offenlegen?

    Inwieweit hätte es Auswirkungen auf die zu erwartenden Leistungen, dass wir auch tatsächlich keine strikte Haushaltstrennung hätten (Einkäufe von Lebensmitteln und z.B. Wäschewaschen nicht getrennt durchführen)?

    Getrennte Bankkonton hätten wir allerdings.

    Vielen lieben Dank, falls hierzu jemand weiterhelfen kann!!:hail

  • Wenn ihr keine Haushaltstrennung habt, ist es auch eine Haushaltsgemeinschaft. Dann greift die sogenannte Unterhaltsvermutung. Wenn glaubhaft versichert wird, dass sie dich nicht unterstützt (außer vielleicht mietfrei Wohnen) und die Rente nicht sehr hoch ist, sollte es aber keine Probleme geben.

  • Heißt das, dass 50 % der Nebenkosten getragen werden, Regelsatz und Krankenversicherung?

    Weißt Du eventuell wie hoch die Rente sein dürfte?

    Danke auf jeden Fall schonmal!!!

  • Die Antwort weiß:

    (2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten.

    Also geschätzt in eurem Fall so bei 1400 Euro.

    Heißt das, dass 50 % der Nebenkosten getragen werden, Regelsatz und Krankenversicherung?

    Wenn du nicht kostenfrei wohnen darfst. Dazu muss aber jede Rechnung eingereicht werden, das heißt, der Betrag wird jeden Monat anders sein.

  • Hm.. die Rente liegt bei 1750. Aber ich habe eben auch noch was von Vermögen gelesen...und frage mich inwieweit das Vermögen (in diesem Fall Ihr Haus) für den Leistungsanspruch von Interesse ist.

    Aber alles in allem scheint es wohl schwierig zu sein..Denn die Rente wird wohl zu hoch sein (auch wenn für sie von der Rente nur etwa 1000 € übrig bleiben nach dem Bedienen zweier Kreditraten monatlich - das wird für das Jobcenter ja nicht von Interesse sein)

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