Motorradkauf - Darlehen und Fragen

  • Danke für die Antwort Tamar, aber Ich meinte den Fall, dass mir das Motorrad geklaut wird und die Versicherung mir den Schaden ersetzt.

  • Welcher Schaden?

    Nach Deiner Darstellung ist das Motorrad ja nicht Dein Eigentum.


    Falls allerdings tatsächlich eine Versicherungskonstellation bestehen sollte, in der ein Motorrad gestohlen wird, Du nicht der Eigentümer des Motorrades bist und Du dann dennoch den Wert des Motorrades als Schadensersatz erhälst:


    Dann ist es nach SGB II tatsächlich Einkommen. Denn ein Vermögenstausch kann es in dem Fall nicht sein.


    Zur Lösung: siehe Tamar.

  • Habe jetzt mit der Versicherung gesprochen.
    Die können im Schadenfall auch auf ein anderes Konto überweisen.

    Ich zahle die Versicherung jedoch von meinem Konto.


    Dann passt ja alles oder?