Motorradkauf - Darlehen und Fragen

  • Hallo,


    mein Roller ist in die Jahre gekommen und außerdem nicht wirklich gut für den Weg zu meinem Ehrenamt zu gebrauchen.

    Ich habe durch die Ehrenamtpauschale und meinen Rauchstopp einiges gespart. Es reicht aber noch nicht für das gewünschte Motorrad.

    Wäre es für das Arbeitsamt ok, wenn ich mir dafür etwas von einem Freund leihen würde?

    Oder wäre das als Einkommen an zu rechnen?


    Bei Fragen immer her damit und Dank im voraus für die Antworten.

  • Wenn ihr einen vernünftigen Darlehensvertrag aufsetzt, der einem Fremdvergleich standhält und dann auch vereinbarungsgemäß getilgt wird, so dass eine versteckte Schenkung ausgeschlossen werden kann, ist das möglich.

  • Das ist eine gute Nachricht.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich das dann dem Arbeitsamt melden muss?


    Und ich werde wohl bald in die Sozialhilfe kommen. Ist es da überhaupt ok ein Motorrad mit einem gewissen Wert zu besitzen?

    Da ich gelesen habe, das ein KFZ in der Sozialhilfe zum Vermögen gehört frage ich nochmal anders:

    Wie hoch darf mein Vermögen in der Sozialhilfe sein?

  • Hallo!


    Dann ist das zutreffend, was Tamar schrieb:


    Wenn ihr einen vernünftigen Darlehensvertrag aufsetzt, der einem Fremdvergleich standhält und dann auch vereinbarungsgemäß getilgt wird, so dass eine versteckte Schenkung ausgeschlossen werden kann, ist das möglich.


    Das ist ebenfalls zutreffend:


    In der Sozialhilfe sind m. W. n. 5000 Euro Vermögen erlaubt.


    Sonst noch irgendwelche Unklarheiten?


    Gruß

  • Ok, also ich gehe dann jetzt folgendermaßen vor:


    Ich und der Darlehensgeber füllen den Darlehensvertrag zwischen Privatleuten aus.
    Dann gehen wir zum Händler. Bezahlen das Motorrad in Bar.

    Dann richte ich einen Dauerauftrag ein, der die entsprechende Rate monatlich überweist.


    Ist die länge der Laufzeit des Vertrages relevant?

    Im Anhang befindet sich der Darlehensvertrag. Das müsste ein geeigneter sein richtig?


    Rechtsberatung/Vertragsprüfung einen Forum nicht erlaubt

    Dateianhang gelöscht

  • Hallo!


    Ist die länge der Laufzeit des Vertrages relevant?

    Im Anhang befindet sich der Darlehensvertrag. Das müsste ein geeigneter sein richtig?


    Sorry, das wäre Rechtsberatung/Vertragsprüfung und ist einem Forum nicht

    erlaubt. Wende dich bitte real vor Ort an eine ALG II Beratungsstelle.


    Gruß

  • Habe doch noch eine Frage:


    Ein Familienmitglied hat angeboten, das Motorrad zu bezahlen.

    Es wäre also nicht mein Eigentum, aber ich zahle alle weiteren anfallenden Kosten wie Versicherung usw. und bin auch als einziger Fahrer in der Versicherung eingetragen. Ich wäre also der Halter.

    Wäre so etwas möglich?

  • Wollte nur verifizieren, dass diese Regelung sowohl für das ALG 2 wie auch für die Sozialhilfe gelten würde.

    Da habe ich mich in der Fragestellung nicht präzise ausgedrückt.

  • Hallo,


    es hat sich eine weitere Frage ergeben:


    Situation: Das Motorrad ist nicht mein Eigentum. Aber ich bin der Halter und Versicherungsnehmer. Versichert bin ich mit einer Teilkaskoversicherung, die ich selber Zahle. Wenn jetzt ein Schadensfall ( z.B. das Motorrad wird geklaut ) eintritt und ich bekomme den Schadensersatz auf mein eigenes Konto, könnte dies evtl. als Einkommen für mich gelten? Oder brauche ich da keine Sorgen zu haben?
    Da ich gerade noch auf das Ergebnis eines Gutachtens zur Arbeitsfähigkeit warte gilt die Frage sowohl für Sozialhilfe, wie auch Hartz4.


    Gruß