Sanktionen - Jobangebot aus Gesundheitsgründen ausgeschlagen

  • Hallo,

    weiß jemand von euch, wie es sich mit Sanktionen verhält, wenn man ein Jobangebot aus gesundheitlichen Gründen ausschlägt? Braucht man da ein arbeitsmedizinisches oder amtsärzliches Gutachten? Und sollte man sich vorher schon darum bemühen oder erst, wenn man dazu aufgefordert wird.

    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.

    LG,

    Markus

  • Ein amtsärztliches Gutachten veranlasst die Behörde, das kannst du gar nicht beibringen. Also brauchst du was vom behandelnden Arzt. Wenn die Erkrankung bereits bekannt ist, sollte man das natürlich schon vor dem Arbeitsangebot thematisieren, damit die Arbeit erst gar nicht angeboten wird und somit eine Sanktion nicht droht.

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