Leistungen komplett aufgehoben - Bedarfsgemeinschaft unterstellt

  • Hallo ,

    ich bin 25 Jahre alt und habe ein Sohn 8 Jahre alt und eine Tochter 10 Monate alt, mit dem Vater der Tochter habe ich immer noch eine Beziehung. Wir wohnen getrennt und er unterstützt mich nicht finanziell, habe ich bisher auch nicht verlangt, da ich befürchtete das es zu Konflikten kommen könnte und da ich weiß das er mit seinem Geld auch gerade so mit seinen Kosten auskommt.

    Jetzt uneterstellen sie mir, das ich mit ihm in einer bedarfsgemeinschaft lebe und wir nicht nur eine Liebesbeziehung haben sondern auch gemeinsam wirtschaften. Ich habe heute den Brief erhalten und nächste Woche ist bereits die neue Miete fällig , was kann ich machen ? ich bin wirklich verzweifelt ;(;(;(;(

  • Jetzt uneterstellen sie mir, das ich mit ihm in einer bedarfsgemeinschaft lebe

    Die Information widerspricht sich mit dem, was in dem Bescheid steht, denn dort heißt es, ihr habt beide eine entsprechende Mitteilung gemacht, dass eine BG bestehen würde. Bitte gib hier korrekte Informationen, sonst ist eine Hilfestellung schwierig.

  • Ich habe das nicht angegeben, die unterstellen das, oder wollen das daraus gelesen haben, ich habe geschrieben, das wir noch ein Paar sind und ich um konflikte zu vermeiden , ihn nicht auf unterhalt verklagt habe, ich habe bisher auch keine andere finanzielle Hilfe von ihm erhalten.

  • Es geht also um die Frage "Unterhalt oder ein Paar". Und du möchtest gern nach dem Motto handeln "wasch mich, aber mach mich nicht nass", denn entweder seid ihr ein Paar und er kommt seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung nach oder ihr seid keins, dann hat er nunmal Unterhalt zu zahlen bzw. Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Spiel, was ihr da spielt, endet wie im Bescheid.

    Du kannst dich entscheiden: Unterhalt/UVG oder Bedarfsgemeinschaft.

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