ALG II - Umzug wurde abgelehnt - Widerspruch sinnvoll

  • Hallo zusammen,

    es geht um meinem Schwager, der umziehen möchte. Den Antrag hatten wir gestellt, aber er wurde abgelehnt. Die aufgeführten Gründe wären kein Grund umzuziehen.

    Kurz zu der Situation.

    Mein Schwager ist vor ein paar Jahren von Niedersachsen nach NRW gezogen. Hat sich die Wohnung vorher aber nicht angeguckt. Es wurde alles genehmigt. Der Mietvertrag war für November gemacht. Er hat aber erst im Januar die Schlüssel bekommen, somit hat der Vermieter schonmal 2 Mieten kassiert. Als er dann endlich dort einziehen konnte der nächste Schock. In dem Zimmer konnte er sein Bett und eine Kommode stellen, dann war das Zimmet voll. Das Badezimmer war und ist immer noch unter aller Sau. Er hat es mit sämtlichen Reinigungsmitteln versucht zu säubern, aber keine Chance.Sein Keller total zu gemüllt und für seine Waschmaschine ist in der Waschküche kein Platz, weil alles voll gestellt ist. Aussage des Vermieters, das wird alles noch gemacht. Also neue Toilettenschüssel, Keller ausräumen und Waschmaschinenplatz frei gemacht. Das ist jetzt schon ein oder zwei Jahre her. Seinen Kleiderschrank,Couch und den Rest von seiner Küche lagern wir im Keller bei uns. Er sucht auch dringend Arbeit, aber aufgrund das sein Internet nicht funktioniert ist das auch schwierig. Laut des Anbieters liegt das an den Leitungen, die sind zu alt. Der Vermieter weiß das auch, aber macht nichts. Mit den Nachbarn gibt es auch Probleme.

    Jetzt hatten wir einen Antrag auf Umzug gestellt, mit Mietangebot und diesen Gründen. Das Jobcenter lehnte ab, und schrieb das dies Sachen sind die der Vermieter beseitigen muß. Aber es steht drin das die neue Wohnung angemessen wäre. Und wenn er trotzdem umzieht nur die Kosten von der jetzigen Wohnung weiter gezahlt werden würden. Er würde dann auch kein Darlehen für eine Kaution bekommen.

    Der Vermieter macht aber nichts, Zeit hatte er ja genug.

    Wäre jetzt ein Widerspruch sinnvoll? Oder habt ihr vielleicht ein paar Tips, was er jetzt machen kann das die Wohnung genehmigt wird?

    Wir ziehen selber im August um und können dann seine Sachen nicht mehr lagern.

    Und sorry das der Text so lang geworden ist. Ich danke euch schonmal und wünsche allen schöne Pfingsten.

    LG Thali

  • Soweit dargestellt, liegt das Jobcenter rechtlich völlig richtig.

    Deine gesamten Darstellungen übersetzen sich als "Dein Schwager kümmert sich nicht ausreichend um seine Angelegenheiten".

    Ich spiegele es Dir mal:

    Er ist vor Jahren (!) in die Wohnung gezogen, ohne sie auch nur zu besichtigen - hat sie also "blind" angemietet. Macht man das vernünftigerweise?

    Dann hat er den Kopf in den Sand gesteckt und 2 Monate Miete gezahlt, ohne dass er die Wohnung bewohnen durfte? Im Anschluss hat er sic hauch nicht drum gekümmert, das Geld zurückzubekommen etc.

    Dann war entweder das Zimmer zu klein und entsprach nicht dem Vertrag - oder er hat einen Mietvertrag über ein winziges Zimmer geschlossen, es nicht einmal gemerkt und nun stört es ihn.

    Ob das Bad nun "unter aller Sau" ist oder nicht - er hat es seit Jahren hingenommen und sich nicht drum gekümmert.

    Das sind alles Sorgen, auf welche die rechtlich korrekte Antwort lautet: Er kann sich einen Beratungshilfeschein für einen Rechtsanwalt beim örtlichen Amtsgericht holen und ggf. seine Rechte als Mieter per Anwalt und Gericht geltend machen.

    Ähnlich unstimmig sieht es übrigens mit dem Vorwand "Ich kann mir keinen Job suchen da die Wohnung kein Internet hat" aus. Bitte überleg Dir, dass das nicht stimmig ist.

    Falls Dein Schwager wirklich mit Priorität zu Hause Internet zur Stellensuche haben wöllte, wäre das kein Problem: So kein Kabelinternet vor Ort ist, kann er sich Funkinternet holen. Wo immer Mobilfunkempfang besteht, kann man sich auch einen Vertrag für mobiles Internet holen. Die Kosten sind auch mit "Hartz IV" finanzierbar. Selbst wenn er auch keinen Mobilfunkempfang vor Ort hätte, könnte er sich vom Jobcenter Vorschläge schicken lassen und die Bewerbungen per Post schicken. Minijobs, ungelernte Tätigkeiten, befristete Helfertätigkeiten etc. - all das sind üblicherweise keine Stellen, bei welchen man nur mit Bewerbung per Internet eine Chance hat. Aber mit solchen Stellen könne er im Minimum anfangen vom Freibetrag monatlich Geld für einen Umzug sparen bzw. die Kaution sparen.

  • Hallo Schorsch,

    vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.

    Im Prinzip habe ich mir das schon gedacht, nur fragen schadet ja nicht.

    Er hätte sich schon viel viel früher darum kümmern müssen. Und jetzt sag ich mal hat er halt Pech. Jetzt muß er sich halt überlegen was er macht.

    Danke nochmal.

    Grüße Thali

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