ALG II - Untermietvertrag ändern - neu aufsetzen

  • Hallo liebe Leute! Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.

    Vorweg: mein Problem ist selbst verursacht durch falsche/emotionale Überlegungen, das sehe ich vollkommen ein. Ich lasse mich leider von irrationalen Ängsten leiten, bin auch in Behandlung deswegen. Das ist insofern relevant da man sich fragen könnte, wie jemand überhaupt in so eine Situation kommen kann. Jetzt hoffe ich, dass es möglich ist, sie im Nachhinein zu korrigieren.

    Es geht darum, dass ich zur Zeit Hartz 4 beziehe und per Untermiete bei einem Bekannten lebe. Es handelt sich um eine 4-Zimmer-Wohnung in der ich ein Zimmer für mich allein beanspruche und ein weiteres mit meinem Bekannten teile. Nun ist es so, dass wir uns beim Aufsetzen des Untermietvertrages auf eine Pauschale von 150 Euro geeinigt haben anstatt die Miete korrekt auszurechnen (was ca. 300 Euro wären). Das war ein unüberlegter und ein falsch verstandener Freundschaftsdienst seinerseits. Und ich habe auch nicht nachgedacht.
    Ich bekomme nun vom Jobcenter diese 150 Euro, welche meinem Mitbewohner nach einer Weile auf Dauer zu wenig waren, da es objektiv kein fairer Anteil ist. Leider habe ich große Angst vor der Kommunikation mit dem Jobcenter und mich daher nicht getraut, den Untermietvertrag "neu aufzusetzen", geschweige denn mich über meine Optionen informiert. Da es meinem Mitbewohner einfach zu teuer wurde und er damit "gedroht" hatte, auszuziehen, was wiederum mich auch zu einem Auszug gezwungen hätte, habe ich mich entschlossen das restliche Geld "aus eigener Tasche", sprich von meinem Grundbedarf zu zahlen. Nun gehe ich daher schon sehr lange finanziell auf dem Zahnfleisch, habe dies nie mit dem Jobcenter besprochen oder um Hilfe gebeten. Auch weiß mein Mitbewohner nicht, dass ich die vollständige Miete quasi mit meinem "Essensgeld" zahle.

    Wie kam es überhaupt dazu? Zur Vorgeschichte: wir hatten beide parallel nach einer Wohnung gesucht. Er hat eine schöne Wohnung gefunden, aber da es sich um eine Genossenschaftswohnung mit Mitgliederpriorisierung handelte, hatte er keine Chance. Ich wiederum war durch ein früheres Mietverhältnis dort Mitglied, würde die Wohnung sofort bekommen, nur war sie ausserhalb meiner Preisklasse. Also haben wir uns einfach zusammengetan. Er war sehr verzweifelt und glücklich darüber, durch mich die Wohnung bekommen zu haben (er stand sehr unter Zeitdruck). Also hat er aus "Dankbarkeit" die Untermiete sehr klein angesetzt. Was im Nachhinein natürlich unsinnig war, doch ich habe die Problematik nicht gesehen.

    Nun ist meine konkrete Frage: gibt es eine Lösung? Kann man den Untermietvertrag im Nachhinein neu ansetzen, sodass er die Mietkosten fair abdeckt? Oder heißt es "Pech gehabt"? Es wäre ja keine einfache Mieterhöhung sondern sogar eine Verdopplung.
    Ich würde die Wohnsituation als solche ungern ändern. Ihr wisst ja wie schwer es ist, eine gute Wohnung als Hartz4-ler zu finden. Aber so wie es jetzt ist geht es nicht weiter. Dies ist auch das erste mal, dass ich überhaupt mit jemandem darüber spreche und mich mitteile. Wie gesagt, ich bin leicht überfordert mit solchen Dingen und bugsiere mich schnell in merkwürdige und in dem Fall unnötig verkomplizierte Situationen.

  • Tamar
    Danke für die schnelle Antwort!

    Also wenn ich dich richtig verstehe heißt das, dass ich quasi mit dieser Pauschale leben oder eben etwas Neues suchen muss? Der "Dritte" in diesem Fall ist das Jobcenter?

    Es ist wirklich bedrückend, da ich die Wohnsituation momentan sehr gut finde und nicht wirklich weiß, was ich machen soll. Hätten wir den Untermietvertrag von Anfang an korrekt aufgesetzt, würde mir (so nehme ich an) mehr Geld zustehen.
    Nun sind meine Optionen A) so weitermachen und auf dem Zahnfleisch gehen weil ich die Differenz mit Grundbedarf zahle, oder B) Ausziehen, etwas Neues suchen und dann (höchstwahrscheinlich) sogar mehr als 300 Euro für Miete vom Jobcenter beziehen müssen. Es gibt eigentlich keine Gewinner.

    Wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, das ganze zu korrigieren, bin ich echt am verzweifeln. Aber danke nochmal für die Antwort! Ich weiß ja, dass ich im Grunde selbst Schuld bin aber hatte gehofft noch was zu retten...

  • Eine Mieterhöhung ist nach Maßgabe des § 558 BGB möglich. Also erstmals nach 15 Monaten und dann auch nur maximal 20 %.

    So richtig habe ich eure Mietverhältnisses eh nicht begriffen. Was kostet denn die gesamte Wohnung? Und wieso teilt ihr euch bei 4 Zimmern eins davon? Warum braucht er 2,5 Zimmer und du 1,5?

  • Wir "teilen" uns die Wohnung nicht als Wohngemeinschaft. Er ist Hauptmieter und ich Untermieter in einem Zimmer. Dieses reicht mir auch völlig. Das ist auch so mit dem Vermieter und dem Jobcenter abgeklärt, nur eben zu niedrig nach eigenem Ermessen bepreist. Die gesamte Wohnung kostet ca. 750 Euro warm. Wir teilen uns ein Wohn/Ess/Büro/Multifunktionszimmer. So ließ es sich gut aufteilen.

    Es war nie so geplant, lange Hartz 4 zu beziehen und Untermieter zu sein, was auch mit Grund war warum wir die Untermiete spontan so klein gehalten haben ("wird ja schließlich nicht ewig gehen"). Ich wollte auch irgendwann etwas eigenes haben. Aber leider ist die Situation nun länger so.

    Währe es denn möglich, vom Untermietverhältnis in eine Wohngemeinschaft zu wechseln und die Wohnung dann "fair" aufzuteilen?

    Du sagtest, eine Mieterhöhung ist Grundsätzlich möglich. Die müsste ich begründen, oder? Ist meine Problematik ("falsche/zu niedrige Mietpauschale") ein valider Grund?

  • Eine Mieterhöhung verlangt ein Vermieter. Lese doch bitte den genannten Paragraphen, da steht, wann ein Vermieter mehr Miete verlangen darf.

    Ohne wichtigen Grund wird dein Jobcenter einer Vertragsänderung mit mehr Miete nicht zustimmen, ob du das jetzt Untermiete oder eben WG nennst, ist dabei egal.

  • Der Unterschied zur WG ist doch, dass ich einen Untermietvertrag mit meinem Bekannten habe anstatt mir die Wohnung als Mieter mit ihm zu teilen? Ist bei einem Untermietverhältnis mein Bekannter mein Vermieter, oder (in diesem Fall) die Baugenossenschaft? Bin da selber etwas verwirrt.

    Und die Miete hat sich offiziell ja nicht erhöht, sie war schon immer real höher als in unserer Untermietpauschale (dummerweise) angegeben. Die Frage ist nur, ob diese Pauschale, wenn einmal festgelegt, nun unwiderruflich gilt auch wenn sie nicht die realen Mietkosten widerspiegelt, und ob ich diesen Fehler vielleicht ausgleichen kann (zb. via von dir genannter Mieterhöhung). So einen konkreten Sonderfall habe ich bei meiner Recherche noch nicht gefunden, werde mich den Paragraphen aber nochmal genau durchlesen.

    Ich weiß die Story ist etwas konfus, es tut mir leid wenn ich das nicht vernünftig kommunizieren kann.

    In Stichpunkten:

    - bin Untermieter bei Bekanntem

    - Aus "Gründen" haben wir die Untermiete zu niedrig und pauschal bepreist (150 statt 300 Euro)

    - Zeit vergeht; Umstände ändern sich; Pauschale ist auf lange Sicht unfair/zu niedrig; Bekannter kann/will sich das nicht mehr lange leisten und will/müsste Wohnung auflösen wenn ich nicht 300€ zahle

    - weil Wohnung und Wohnsituation super sind und aus Angst zahle ich die Differenz "selbst", was ich mir wiederum auf lange Sicht nicht leisten kann

    - Frage ist, ob man die Situation mit dem Jobcenter lösen kann, oder man einfach pech gehabt hat weil man den Original-Untermietvertrag so angesetzt hat

    - Im Ergebnis und bei Auszug würde ich sicherlich noch mehr als 300 Euro für eine andere Mietwohnung ausgeben. Hinzu kommen Umzugskosten etc. weshalb es für mich "logischer" wäre, wenn man die jetzige Wohnsituation beibehält und die Miete anpasst

    Weiß nicht ob's jetzt mehr Sinn ergibt. Aber bedanke mich für jeden Ratschlag. Ich bin mir selber nicht sicher ob ich die Situation verkompliziere oder nicht.

  • Auch wenn du noch 20mal nachfragst, es ändert sich nichts. Dein Bekannter kann das erste Mal nach 15 Monaten eine Mieterhöhung von maximal 20% verlangen. Ob er sich damals beim Abschluss des Vertrages "vertan" hat, spielt keine Rolle, Vertrag ist Vertrag. Du kannst ihn nicht zu Lasten Dritter ändern, schon gar nicht entgegen den Bestimmungen des Mietrechts.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

  • Sorry Tamar, aber verstehe gerade die Schärfe in deiner Antwort nicht. Du hast mich doch nach mehr Details gefragt, mich auf die Möglichkeit der Mieterhöhung aufmerksam gemacht aber in der nächsten Antwort dann wieder ausgeschlossen (und jetzt wieder eingeworfen)? Ich habe nicht 20 mal nachgefragt, sondern konkret das was ich in Erfahrung bringen wollte, zB ob es ein valider Grund für eine Mieterhöhung ist, dass die bisherige Miete zu niedrig angesetzt war und Wohnfläche sowie Kaltmiete eigentlich doppelt so hoch sind. Und mit wem im Jobcenter müsste ich dort sprechen?

    Ich kam hierher, eben weil ich mich nicht auskenne, unsicher bin und wollte nur wissen welche Optionen ich überhaupt habe. Falls mir das jemand sagen kann. Habe mich doch auch bedankt.

    Fakt ist, dass ich ausziehen muss sollte ich am Untermietvertrag nichts ändern können, da mein Bekannter sonst in absehbarer Zeit die Wohnung auflösen muss. So oder so endet das damit, dass ich mehr Geld vom Jobcenter für die Miete einer neuen Wohnung bekommen werde (für 300 Euro habe ich bisher nichts gefunden). Also zu "Lasten Dritter" ist die Folge so oder so. Sollte ich aber für 300€ dort wohnen bleiben können, wäre die Jobcenterbelastung am geringsten.

    So aber ich möchte deine Geduld nicht weiter strapazieren. Ich verstehe schon was du schreibst. Es scheint mir nur furchtbar bürokratisch und unflexibel seitens des Jobcenters, aber wenn es so ist, dass ist es so. Habe ja auch voll und ganz verstanden, dass es an unserer unterpreisten Mietvereinbarung liegt, habe es mir selber eingebrockt. Ich hatte nur die Hoffnung, mit jemandem (beim Jobcenter) darüber reden zu können. Danke für deine Zeit, auch wenn ich sie deiner Meinung nach anscheinend verschwendet habe. Sorry nochmal dafür, hat mir trotzdem ein wenig geholfen.

  • Ich habe dir geduldig erklärt, welche Möglichkeiten der Mieterhöhung es gibt. Mehrfach. Und es kommt von dir immer und immer wieder dasselbe. Ich bin kein Hamster im Laufrad. Ich habe auch mehrfach geantwortet, dass ein angeblicher "Irrtum" unerheblich ist. Ich zitiere nochmals "Vertrag ist Vertrag". Wenn dir dein Vermieter kündigt, dann ist es eben so. Aber erst dann besteht Handlungsbedarf. Und nicht bei "Könnte, möglich, wahrscheinlich.". Das reicht nicht.

  • Nachdem laut Deinen Schilderungen die Alternative ohnehin die Aufgabe der Wohnung ist, könnt Ihr gegenüber dem Jobcenter schlicht mit offenen Karten spielen. Was soll schon passieren? Im schlimmsten Fall sagt das Jobcenter Nein und Ihr steht nicht schlechter da als bisher.

    Teilt die Situation mit, bringt die entsprechenden Nachweise, dass Du deutlich weniger als Deinen rechnerisch angemessenen Anteil an der Wohnungsmiete zahlst und dass der Hauptmieter hierdurch finanziell unter Druck ist und sich für ihn Kündigung und Auszug dadurch aufdrängen.

    In einer WG kann der Mitbewohner-Hauptmieter ohne besonderen Grund den Untermieter jederzeit kündigen. Die einzige Frage ist, wie lange die Kündigungsfrist ist.

    Der Untervermieter kann deshalb kündigen und zusätzlich eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu neuen Bedingungen (=höhere Miete) ab dem Zeitpunkt anbieten, ab dem die Kündigungsfrist abläuft.

    Das Jobcenter kann den Fall dann prüfen und sich entscheiden, ob es eine Erhöhung des Mietanteils mitträgt.

    Eine Mieterhöhung um 150 Euro, die zudem nur eine angemessene Beteiligung an den Kosten einer Genossenschaftswohnung darstellt, könnte finanziell durchaus günstiger sein, als der Verweis auf einen Auszug/Umzug mit den entsprechenden Kosten für die Staatskasse.

  • Das JC wird sich nicht erpressen lassen. Das funktioniert nicht mit "Wenn nicht, dann...". Das ist dieselbe blöde Argumentation, wie bei Partnern ohne Trauschein: "Wenn wir nicht als WG berechnet werden, zieh ich eben aus, dann wird es noch teurer."

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