Erwerbsminderungsrente und trotzdem Maßnahme - Arbeitsgelegenheit

  • Hi ihr lieben,:)

    wenn man von der Rentenversicherung befristet Teil-erwerbsgemindert begutachtet wurde,

    aber trotzdem die volle Rente bekommt (wegen "Arbeitsmarktsrente") ,

    und zusätzlich ALG2 Aufstocker ist, kann dann das Amt einem eine "Arbeitsgelegenheit" zuweisen (§16d SGB2).

    Die "Arbeitsgelegenheit" ist nur 15 Stunden die Woche und ist speziell für langezeit Arbeitslose ausgerichtet in einer Gärtnerei. Und ich würde das auch gerne ausprobieren, aber habe Angst vor eventuellen Nachteilen..

    Ist sowas überhaupt generell möglich ? :topicclosed

    Viele Grüße

    Naverma

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