ALG II Antrag - Studiumsende

  • Hallo an die Experten,

    Mitte Mai habe ich meine letzte Examensprüfung (mündlich). Das Ergebnis für die mündliche Prüfung wird ja direkt im Anschluss mitgeteilt. Mein Referendariat (Studium Lehramt) beginnt erst im Januar 2022.

    Für den Monat Mai wird mir der zustehende Unterhalt noch gezahlt. Mein Vater ist nun der Meinung, dass mir ab Juni kein Unterhalt mehr zusteht, da die Voraussetzungen für die Unterhaltszahlungen (Beendigung einer Berufsaufbildung/Studium) nicht mehr vorliegen.

    Könnte ich somit für den Zeitraum Juni bis Dezember ALG II beantragen?

    Nach dem letzten mündlichen Examen muss ich jedoch noch meine Zulassungsarbeit fertigstellen und einreichen.

    Über einen Bekannten, der wieder jemanden kennt der beim Arbeitsamt/Jobcenter beschäftigt ist, wurde mir ausgerichtet, dass Arbeitslosengeld II erst beantragt werden kann, wenn ich meine Exmatrikulation erhalten habe. Dies wäre dann ja erst möglich, wenn ich meine Zulassungsarbeit eingereicht habe.

    Allerdings habe ich auch schon gehört, dass ALG II auch schon vor der Exmatrikulation bezogen werden kann.


    Danke mal für die Antworten.

  • Hallo!

    Mein Vater ist nun der Meinung, dass mir ab Juni kein Unterhalt mehr zusteht, da die Voraussetzungen für die Unterhaltszahlungen (Beendigung einer Berufsaufbildung/Studium) nicht mehr vorliegen.

    Steht dein Vater mit seiner Meinung alleine da. Denn die sogenannte Orientierungsphase

    hat er wohl nicht bedacht. In der Zeit würde rechtlich gesehen noch Unterhaltspflicht

    bestehen nach dem Studium.

    Allerdings habe ich auch schon gehört, dass ALG II auch schon vor der Exmatrikulation bezogen werden kann.

    Falsch!

    wurde mir ausgerichtet, dass Arbeitslosengeld II erst beantragt werden kann, wenn ich meine Exmatrikulation erhalten habe. Dies wäre dann ja erst möglich, wenn ich meine Zulassungsarbeit eingereicht habe.

    Richtig, denn für die ALG II Antragstellung wird die Exmatrikulationbescheinigung

    von der Uni benötigt. Studenten sind normaler Weise von ALG II

    nach § 7 SGB II ausgeschlossen.

    Gruß

  • Hallo,

    danke erstmal für Antwort.

    Also dies mit der Orientierungsphase kennt mein Vater.


    Dazu muss ich erwähnen, dass ich vor dem Lehramtsstudium bereits ein anderes Studium angefangen hatte und nach 2 Semestern dann umgestiegen bin auf Lehramt. Daher ist er der Meinung die Orietierungsphase wäre aufgebraucht.

    Kann mich ja nicht beschweren. Er hat die ganze Zeit anstandslos gezahlt, und war der Meinung, dass nach der letzten mündlichen Prüfung meine Ausbildung beendet ist und ich auf eigenen Beinen stehen und ALG II beantragen kann.

    Wenn man dies so sieht, ist die Ausbildung dann ja erst beendet mit Abgabe der Zulassungsklausur und Aushändigung der Exmatrikulationsbescheinigung. Abgabe ist bis Mitte Juli erforderlich.

    Somit könnte ich dann wohl ab August ALG II beantragen, auch schon vorher, da die Beendigung dann ja abzusehen ist?

    Bearbeitung dürfte ja auch etwas dauern.

    Und bis dahin, müsste er noch Unterhalt leisten.

  • Hallo!

    dass ich vor dem Lehramtsstudium bereits ein anderes Studium angefangen hatte und nach 2 Semestern dann umgestiegen bin auf Lehramt. Daher ist er der Meinung die Orietierungsphase wäre aufgebraucht.

    Dein Vater steht mit seiner Meinung immer noch alleine da. Orientierungsphase

    Denn er zahlt ja Unterhalt und das Jobcenter wird sich fragen, warum er das

    plötzlich nicht mehr kann.

    Wenn man dies so sieht, ist die Ausbildung dann ja erst beendet mit Abgabe der Zulassungsklausur und Aushändigung der Exmatrikulationsbescheinigung.

    Richtig!

    Somit könnte ich dann wohl ab August ALG II beantragen, auch schon vorher, da die Beendigung dann ja abzusehen ist?

    NEIN! Ein ALG II Antrag kann nur mit Exmatrikulationsbescheinigung gestellt

    werden und ist direkt mit allen sonstigen Unterlagen einzureichen.

    Gruß

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