ALG II - Absetzung Unterhalt vom Einkommen

  • Hallo,

    ich habe jüngst Leistungen nach dem SGB II beantragt.

    Ich leiste monatlich Kindesunterhalt an die Kindsmutter.

    Die Höhe des Unterhaltes wurde seinerzeit per Bescheid von der Unterhaltsüberprüfung des Jobcenters festgestellt, bei dem ich nun auch den Antrag stelle.

    Man möchte gib mir nun einen Unterhaltstitel haben, um den zu zahlenden Unterhalt vom Einkommen abzusetzen.

    Ich habe daher auf den Bescheid des Jobcenters im Rahmen der Unterhaltsprüfung und dessen Titelfunktion hingewiesen.

    Der zuständige Sachbearbeiter war da nun nicht so überzeugt von, dass es sich bei dem Bescheid demnach um einen Unterhaltstitel handelt und will dies nun prüfen.

    Liege ich denn etwa falsch?

  • Das System ist doch absurd.

    Ich war verheiratet, mit zwei Kindern, 5 und 8 Jahre.

    Nach der Trennung bin ich für zwei Jahre bei der Familie untergekommen, habe nun eine 3-Zimmer-Wohnung gefunden.

    Ich habe meine Kinder mindestens 10 Tage im Monat. Muss vollen Unterhalt in Höhe von 625,00 Euro monatlich zahlen. Habe dies von vorn herein anstandslos gemacht.

    Und nun, weil kein Titel gegen mich erwirkt wurde, wird mir das zum Nachteil gehalten?

    Meine Bedarfsrechnung:

    Einkommen = 2.012,00 Netto, abzüglich 330,00 Euro Freibetrag und 625,00 Euro Unterhalt = zu berücksichtigendes Einkommen von 1.057,00 Euro.

    Regelbedarf = 446,00 Euro

    Bedarf Kinder für 10 Tage = 197,33 Euro

    KdU = 585,00 Euro (hier für 1 Erw. mit 2 Kindern angemessen)

    HK = 70,00 Euro

    Bleibt ein Restanspruch von 241,33 Euro.

    Ich muss für meine Kinder alles selbst anschaffen, die Kindsmutter bezieht selbst ALG II und stellt keine Bekleidung oder dergleichen zur Verfügung.

    Ich habe nun also die Wahl, unterm Existenzminimum zu leben, oder meine Kinder weniger zu haben, nur weil ich gleich den vom Jobcenter für meine Kinder geforderten Unterhalt gezahlt habe?

    Ich habe mir die Umgangszeiten sogar vor Gericht erkämpfen müssen, und nun sowas.

    Würde ich morgen kündigen, wäre es wohl einfacher.

  • Du kannst auch einfach den Unterhalt reduzieren. Schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, was du mit deinem Einkommen zahlen müsstest und reduzierst halt. Es gibt ja keinen Titel. Genau deswegen wird die Zahlung auch nicht als Absetzung anerkannt. Weil du nur mit Titel gezwungen bist, das zu zahlen. Momentan zahlst du freiwillig. Das JC wird nach Unterhaltskürzung dann sicher prüfen, ob das berechtigt ist, aber das ist nunmal das Risiko, wenn man den Unterhalt nicht tituliert.

    Eine 3 Zimmerwohnung ist im Selbstbehalt übrigens nicht vorgesehen. Schon da hast du dich verkalkuliert.

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